Landkreis Harburg
Fahrzeuge online über das Serviceportal zulassen
Mit dem Projekt „i-KfZ“ digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in mehreren Stufen die Fahrzeugzulassung in Deutschland. Alle nach dem 1. Oktober 2017 zugelassenen Fahrzeuge können mit „i-KfZ“ online über das Serviceportalwww.portal.landkreis-harburg.de ihr Fahrzeug bequem online vom heimischen Sofa aus an-, ab- und ummelden. Zudem sollten Fahrzeugbesitzer, welche das Online-Portal nutzen wollen, über die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und den Stempelplaketten des Kennzeichenschilds verfügen. Voraussetzung für die Abmeldung oder Wiederzulassung desselben Fahrzeuges und Adressänderungen nach Umzug innerhalb des Landkreises ist, dass das Fahrzeug ab 01. Januar 2015 zugelassen wurde und so die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Stempelplaketten angebracht sind.
Schnelleres Online-Verfahren
Nun, da das Projekt „i-KfZ“ die Stufe vier erreicht hat, ist das Online-Verfahren weiter vereinfacht und optimiert worden.
Zum einen brauchen Fahrerinnen und Fahrer inzwischen nach einer erfolgreichen Online-Zulassung nicht mehr auf die auf ihre Fahrzeugpapiere und die Stempelplaketten fürs Nummernschild warten, sondern können mit den zugeteilten, noch ungestempelten Kennzeichenschildern und dem heruntergeladenen und ausgedruckten Zulassungsbescheid direkt ab auf die Piste. Auch die Gebühren für die Online-Zulassung wurden gesenkt. Die Identifizierung bei Online-Zulassungen über das Serviceportal wurde zudem vereinfacht.
Aber nicht nur Fahrzeugzulassungen lassen sich digital erledigen. Momentan bietet der Landkreis Harburg insgesamt 213 Online-Services über das Portal an.
Redakteur:Leonie Lange aus Buchholz |
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