Serie zum Stadtradeln: Was sind Fahrradstraßen?
Gut zu wissen - der Regelcheck zum Radfahren

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pm/nw. Buchholz. Seit Ende Mai steht in Buchholz das Radfahren wieder im Mittelpunkt. Zum achten Mal nimmt die Nordheidestadt am Klimaschutzwettbewerb Stadtradeln teil, bei dem die Teilnehmer innerhalb des dreiwöchigen Aktionszeitraums so viele Kilometer mit dem Rad zurücklegen, wie möglich. Unter dem Motto "Gut zu wissen" begleitet das WOCHENBLATT in Kooperation mit der Stadt Buchholz den Wettbewerb mit einer kleinen Serie zur Regelkunde zum Radfahren. Im dritten Teil geht es um "Fahrradstraßen". 

Auf Fahrradstraßen soll das Fahrrad im Mittelpunkt stehen. Daher dürfen Fahrradstraßen neben den Radelnden nur diejenigen Verkehrsteilnehmenden nutzen, die mit einem Zusatzschild zugelassen werden. Dabei können Fahrradstraßen für Pkw von Anliegern frei sein. Manchmal ist auch der gesamte KfZ-Verkehr freigegeben. In einer Fahrradstraße ist die Geschwindigkeit immer auf 30 km/h beschränkt. Das Parken ist in der Regel klar geordnet, das heißt meist abmarkiert. Was Radfahrende am meisten freut: In Fahrradstraßen dürfen Radfahrende nebeneinander fahren und müssen das Auto nicht vorbei lassen - drängeln ist natürlich auch nicht erlaubt.

Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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