Landkreis Harburg warnt
Keine Chance für unseriöse Handwerker

Unseriöse Handwerker bieten ihre Arbeit oft zum Spottpreis an | Foto: Pexels/Mikael Blomkvist
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Die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg warnt derzeit wieder vor unseriösen Firmen. Im Internet, mit Anzeigen auf Handwerkerplattformen oder durch den Besuch an der Haustür, bieten so manch „günstige“ Anbieter ihre Handwerksleistungen zu „Hammerpreisen“ an. Die Kreisverwaltung rät zur Vorsicht. 

Schnäppchen-Aufträge enden oft in Auseinandersetzungen

Denn leider besteht die Gefahr an „falsche“ Handwerker zu geraten, die nicht einerseits nicht über das nötige Fachwissen verfügen, um die beauftragten Arbeiten fachgerecht auszuführen. Und andererseits handelt es sich auch nicht um eingetragene Fachunternehmen. Viele Gewerke sind gemäß Handwerkerordnung erlaubnis- und eintragungspflichtig. Dabei handelt es sich auch um eine Schutzfunktion für die Kundinnen und Kunden, um sicherzustellen, dass alles wie gewünscht funktioniert und es keine teuren Folgeschäden gibt. Denn leider bieten mittlerweile häufiger Bastler, Laien und berufsfremde Personen Handwerksdienstleistungen an. Am Ende solcher „Schnäppchenaufträge“ kommt es nach Erfahrung des Landkreises regelmäßig zu Auseinandersetzungen. Auslöser sind oft Schäden oder Qualitätsmängel. Das sieht der Dienstleister naturgemäß anders. Ein Anruf bei der zuständigen Handwerkskammer oder beim Landkreis Harburg bringt dann oft an den Tag, dass die beauftragte „Firma“ die Arbeiten niemals hätte ausführen dürfen. Und Vorsicht: Auch das ist von Rechts wegen Schwarzarbeit und kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Auch für den Auftraggeber: Allein die Beauftragung nicht berechtigter Betriebe ist eine Ordnungswidrigkeit, die zu empfindlich hohen Bußgeldern führen kann. Wichtig ist in allen Fällen auch, dass Schwarzarbeit nicht bezahlt werden muss.

Mindestlohn beachten 

Es ist also Vorsicht geboten: Über Anzeigen in regionalen Medien, auf Kleinanzeigenportalen oder Handwerksbörsen im Netz bieten sogenannte „Handwerksallrounder“ ihre Dienste an, die oftmals auch mit Stundenlöhnen von 12 Euro werben. Allein das ist schon ein Hinweis auf mögliche windige Geschäfte: Der Mindestlohn in Deutschland beträgt im Handwerk für ungelernte Kräfte derzeit ebenfalls 12 Euro, in einigen Branchen liegt er höher. Hinzu kommen bei ehrlicher Abrechnung noch die Lohnnebenkosten. Im Bauhandwerk unterliegen viele Betriebe zudem der Tarifbindung und die Fachhandwerkerinnen und -handwerker erhalten deutlich höhere Stundenlöhne.

Dubiose Anbieter arbeiten mit Druckausübung

Im Landkreis Harburg traten zuletzt „Unternehmer“ auf, die günstige „Handwerkerkerleistungen“ in Aussicht stellten. Gerade ältere Bürgerinnen und Bürger wurden unter Druck gesetzt, direkt nach der Besichtigung oder mit Beginn der Arbeiten eine Anzahlung zu leisten. Dabei boten die dubiosen Dienstleister sogar an, ihre Auftraggeber zur Bank zu begleiten, um eine Anzahlung in bar zu erhalten. Spätestens, wenn die „Handwerker“ auf Arbeitsmängel angesprochen wurden, kippte die Stimmung. Teilweise musste die Polizei zur Hilfe gerufen werden, die Auftraggeber fühlten sich von ihren „Dienstleistern“ bedroht. In der Regel gab es auch keine Rechnung für die Arbeiten, die Kosten konnten dann weder steuerlich geltend gemacht werden noch bestand ein Gewährleistungsanspruch.

Die Strafverfolgung solcher Täter ist meist sehr schwer, da falsche Namen verwendet werden oder es sich um Anbieter aus dem Ausland handelt. Beispielsweise wenn wie in der Vergangenheit geschehen britische Pflasterer an der der Tür klingen, weil sie gerade noch „etwas Material“ übrighaben. Die Qualität der Arbeit fällt oftmals mangelhaft aus und auch die Kosten sind höher als beim seriösen Fachhandwerker aus der Region. Und auch hier wird es schwer, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Eine weitere häufig gemeldete Betrugsmasche nutzte ein „Dachservice“, dessen Mitarbeiter gezielt bei älteren Menschen klingelte, um auf angebliche Mängel am Dach der Häuser hinzuweisen, die so gefährlich seien, dass sie unbedingt sofort behoben werden müssten. Die dabei gezeigten Bilder zeigten nicht die Dächer der betroffenen Personen. Und ganz zufällig hatte der „Dachservice“ gerade Zeit, die „Mängel“ zu beheben. Die Dächer waren nach den Arbeiten meist in schlechterem Zustand als zuvor.

Foto: LK Harburg

Die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die im Landkreis Harburg für die Verfolgung von Schwarzarbeit zuständig ist, empfiehlt, im Zweifel vor einer Auftragserteilung immer bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade zu erfragen, ob es sich beim Wunschbetrieb tatsächlich um ein eingetragenes Fachunternehmen handelt. Das garantiert auch, dass ausgebildete Fachhandwerker die gewünschten Arbeiten erledigen.

Für die Suche nach seriösen Handwerksdienstleistern können die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich auch die Webseite der zuständigen Handwerkskammer nutzen: https://www.hwk-bls.de/. Außerdem verfügen in der Handwerkerrolle eingetragene Fachbetriebe über eine Handwerks- oder Gewerbekarte der Handwerkskammer und werden diese gerne vorzeigen. Eine schnelle Suchmethode bietet die App „Handwerkerradar“, der Handwerkskammer. Hier findet man fast alle in der Handwerksrolle eingetragenen Betriebe.

Bürgerinnen und Bürger, die schlechte Erfahrungen mit unseriösen Anbietern gemacht haben oder Hinweise auf solche „Handwerker“ haben, wenden sich gerne an die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg: Herr Rieper, Telefon: 04171 . 693-371; E-Mail: schwarzarbeit@lkharburg.de.

Unseriöse Handwerker bieten ihre Arbeit oft zum Spottpreis an | Foto: Pexels/Mikael Blomkvist
Foto: LK Harburg
Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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