Landkreis Harburg: Bio-Tonne ist ab sofort bestellbar
ah. Landkreis. Die Abfallwirtschaft fragt ab sofort die Bedarfe bei Grundstückseigentümern und Hausverwaltern ab. Ab 15. April 2019 werden im Landkreis Harburg Grün-, Garten- und Küchenabfälle verpflichtend über eine neue Biotonne gesammelt. Doch welche Tonnengröße ist für Hausbesitzer und Hausverwalter die richtige? Dazu erhielt die Haushalte in den letzten Tagen Post von der Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung. Die Biotonnen, die im Frühjahr 2019 verteilt werden, müssen im Laufe dieses Frühjahrs durch die Abfallwirtschaft produziert und ausgeliefert werden. „Wir gehen davon aus, dass es sich um 40.000 bis 50.000 „Braune Tonnen“ handeln wird“, erläutert Frank Sameluck, Betriebsleiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg. „So viele Abfallbehälter hat selbstverständlich kein Lieferant auf dem Hof stehen. Die Tonnen werden auf Bedarf produziert.“
Zudem muss die Abfallwirtschaft den Auftrag zur Lieferung der Biotonnen mit einem Volumen von rund einer Million Euro über eine europaweite Ausschreibung vergeben. „Ausschreibung, Produktion und Verteilung der Tonnen nehmen Zeit in Anspruch. Deshalb fragen wir den Bedarf unserer Kunden mit einem Antragsformular per Post bereits jetzt und damit ein Jahr vor der offiziellen Einführung der Biotonne ab“, so Frank Sameluck.
Biotonnen müssen – wie alle anderen Müllbehälter im Landkreis – vom Grundstückseigentümer oder dem von ihm benannten Zustellvertreter bestellt werden. Mieter müssen sich wegen der Bestellung mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Grundsätzlich wird im Frühjahr 2019 auf jedem Wohn- und Gewerbegrundstück automatisch eine 60-Liter-Biotonne aufgestellt. Falls mehr oder größere Biotonnen erforderlich sind, können und müssen diese bis Freitag, 13. April 2018, bei der Abfallwirtschaft beantragt werden.
Grundstückseigentümer, die ihre Bioabfälle selbst kompostieren und keine Biotonne benötigen, müssen diese Befreiung ebenfalls bis zum 13. April dieses Jahres beantragen. Sowohl für die Tonnenbestellung als auch für die Befreiung erhalten die Kunden mit dem Schreiben der Abfallwirtschaft nun ein Formular. Selbstverständlich können auch nach dem 13. April 2018 noch Biotonnen bestellt und Befreiungsanträge gestellt werden. Aus organisatorischen Gründen können diese Anträge jedoch erst nach der Auslieferung der „Braunen Tonnen“ und dem Start der Sammlung über die Biotonne im April 2019 bearbeitet werden.
Die Sammlung der Bioabfälle über die „Braune Tonne“ startet am 15. April 2019. Über die Biotonne können alle biologisch abbaubaren Abfälle aus der Küche (Gemüseputzreste, Fleisch- und Fischabfälle, gekochte oder rohe Speisen) entsorgt werden. Ebenfalls in die „Braune Tonne“ gehören Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub und Pflanzenreste. Die „Braune Tonne“ wird es in den Größen 60, 120 oder 240 Liter geben. Mit der Einführung der Biotonne setzt der Landkreis Harburg eine Vorgabe der Bundesregierung um, die den Kommunen im Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits seit einiger Zeit verbindlich vorschreibt, Bioabfälle getrennt über eine Biotonne einzusammeln.
Die derzeit monatlich angebotene Grünabfall-Straßensammlung mit Grünabfallsäcken und Wertstoffschnüren wird es bis Ende 2020 weiter geben. Dann wird geprüft, ob sie weiter notwendig ist oder ob Grünabfälle auch vollständig über die Biotonne entsorgt werden können. Auch die Möglichkeit zur Selbstanlieferung für Grünabfälle in den Grünabfallsammelstellen des Kreises bleibt wie gewohnt bestehen.
Antworten auf alle Fragen zur Biotonne finden die Bürger auf der Internetseite www.abfallwirtschaft.landkreis-harburg.de. Darüber findet sich alles, was die Bürger zur Einführung der Biotonne wissen müssen, auch in der jährlichen Info-Broschüre der Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg „Tipps & Termine“, die im vergangenen Dezember über das WOCHENBLATT an alle Haushalte verteilt wurde. Zudem helfen bei Fragen die Mitarbeiter der Abfallberatung des Landkreises gerne weiter: Telefon 04171-693 471 (Montag bis Donnerstag 7.30 bis 16 Uhr; Freitag 7.30 Uhr bis 13 Uhr) oder E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-harburg.de).
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