Mit vermögenswirksamen Leistungen ein finanzielles Polster aufbauen
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Was müssen Berufstätige zum Beispiel über vermögenswirksame Leistungen wissen?
Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Damit unterstützen sie ihre Mitarbeiter, über einen längeren Zeitraum zu sparen. So können sich selbst Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ein solides finanzielles Polster aufbauen. Auch Auszubildende können diese Leistungen erhalten.
Kleinvieh macht auch Mist – beziehungsweise so klein ist das Vieh gar nicht, von dem die Arbeitnehmer profitieren: Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen des Arbeitgebers von bis zu 40 Euro monatlich, mit denen er seinen Mitarbeitern ermöglicht, Geld zur Seite zu legen und über mehrere Jahre zu sparen. Diese Leistungen sind freiwillig, manchmal sind sie im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.
Arbeitnehmer mit eher geringem Einkommen haben oftmals das Gefühl, dass sie zu wenig verdienen, um zu sparen und regelmäßig einen Betrag zur Seite legen zu können. Gerade für sie sind die vermögenswirksamen Leistungen eine Chance, sich trotzdem Kapital aufzubauen.
Wer kann vermögenswirksame Leistungen bekommen?
Alle festangestellten Arbeitnehmer, Beamten, Richter, Soldaten und auch Auszubildende können vermögenswirksame Leistungen erhalten. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Die VL sollen genutzt werden, um langfristig einen größeren Betrag zu sparen. Würde das Geld mit dem Gehalt ausbezahlt werden, könnte es ja sofort ausgegeben werden. Darum fließt es vom Arbeitgeber direkt in die entsprechende Anlageform.
Das Gute daran ist, dass die Arbeitnehmer kaum etwas dafür tun müssen. Sie sollten sich zunächst in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat ihres Unternehmens informieren, ob ihnen vermögenswirksame Leistungen laut Vertrag zustehen. Sobald sie die Bestätigung haben, können sie sich über die Anlageform zum Beispiel bei ihrer Bank beraten lassen. Haben sie sich entschieden, müssen sie das entsprechende Formular bei ihrem Arbeitgeber vorlegen und das Sparen beginnt.
Wie hoch sind die monatlichen Zahlungen?
Die Höhe der VL hängt von der jeweiligen Branche und dem Beruf ab. Bankkaufleute erhalten in der Regel den Höchstbetrag von 40 Euro, im Baugewerbe oder im Einzelhandel können die Beträge niedriger ausfallen. Wenn der Arbeitgeber weniger oder auch gar nichts zahlt, kann der Arbeitnehmer den Betrag selbst aufstocken oder vollständig übernehmen. Darüber hinaus ist auch noch eine staatliche Zulage möglich.
Welche Anlagemöglichkeiten gibt es?
Für die Anlage der VL gibt es verschiedene Optionen. Die Auswahl sollte gut überlegt sein, denn nicht nur Zinsen und Rendite unterscheiden sich. Auch gibt es bei einigen Optionen Zuschüsse vom Staat.
Banksparplan: Die VL können über einen Banksparplan sicher angelegt werden. Der Nachteil: Eine staatliche Förderung gibt es bei dieser Form der Anlage nicht, eingezahlt wird also nur das, was von Arbeitgeber und gegebenenfalls Arbeitnehmer kommt. Wie rentabel dies ist, hängt von der Höhe der Zinsen ab.
Bausparvertrag: Wer plant, sich später eine Immobilie zu kaufen, sollte sich für einen Bausparvertrag entscheiden. Auch diese Variante ist sicher, allerdings gibt es auch keine großen Renditen und Zinsen. Attraktiv wird der Bausparvertrag durch die Arbeitnehmerzulage: Wenn das jährlich zu versteuernde Einkommen unter 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) liegt, zahlt der Staat zusätzlich 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage auf maximal 470 Euro vermögenswirksame Leistungen im Jahr.
Aktienfonds: Ein etwas höheres Risiko bedeutet im Gegenzug die Chance auf eine höhere Rendite. Wer dazu bereit ist, kann seine VL auch in Aktienfonds anlegen. Für diesen Schritt sollte man sich in jedem Fall sorgfältig beraten lassen. Auch in diesem Fall gibt es die Möglichkeit, eine Arbeitnehmerzulage vom Staat zu erhalten – sofern das zu versteuernde Einkommen unter 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) liegt, gibt es auf maximal 400 Euro vermögenswirksame Leistungen noch einmal 20 Prozent der eingezahlten Summe dazu.
Die Arbeitgebersparzulage wird in der Einkommenssteuererklärung beantragt. Die Anlageinstitute melden die angelegte Summe elektronisch, nach einer Wartezeit von sieben Jahren wird die Arbeitnehmersparzulage automatisch auf das Anlagekonto überwiesen. Dieser staatliche Zuschuss kann übrigens bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.
Immobilienkredit: Wer bereits ein Haus gekauft und dafür einen Immobilienkredit aufgenommen hat, kann seine VL nutzen, um diesen Kredit abzubezahlen. So kann man die Rückzahlungsdauer verkürzen. Zusätzlich kann man auch in diesem Fall die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Die Tilgung eines Immobilienkredits lohnt sich vor allem, wenn beide Partner vermögenswirksame Leistungen erhalten.
Es besteht übrigens auch die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln, anstatt die Beiträge durch die Entgeltumwandlung zu entrichten. Die monatlichen VL sind grundsätzlich sozialabgaben- und steuerpflichtig – entscheidet sich der Arbeitnehmer jedoch dafür, den Bonus in die betriebliche Altersversorgung zu investieren, fallen dafür keine Steuern an. Erst mit dem Eintritt ins Rentenalter werden die Steuern mit den Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsoge fällig.
Wie lange werden vermögenswirksame Leistungen angelegt?
Die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen ist gesetzlich klar geregelt: VL-Verträge laufen immer sechs Jahre. Hinzu kommt ein weiteres Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss, bevor der Sparer über das Geld verfügen kann. Während der Ruhephase im siebten Jahr besteht bereits die Möglichkeit, die VL in einen neuen Sparplan anzulegen, damit keine Einzahlungslücke entsteht.
Hat der Arbeitnehmer den zulagenfähigen Höchstsatz von monatlich 40 Euro eingezahlt, dann kommen in den sieben Jahren immerhin 2.880 Euro zuzüglich Zinsen oder Zulagen zusammen. Die genaue Entwicklung hängt natürlich von der gewählten Anlageform ab.
Was passiert beim Wechsel des Arbeitsgebers?
Bei Wechsel des Arbeitsplatzes kann die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden: Der Vertrag läuft einfach weiter. Im Fall von Arbeitslosigkeit während der Laufzeit kann der VL-Vertrag beitragsfrei gestellt bzw. die Beiträge selbst finanziert werden. Für eine spätere Fortsetzung des Vertrages mit VL-Beiträgen muss mindestens einmal im Jahr eine Beitragszahlung erfolgen.
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