Online anmelden und direkt losfahren
Neues Erklärvideo der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Harburg

Nach den meisten Online-Zulassungen muss man nicht mehr auf Fahrzeugpapiere und Stempelplaketten fürs Nummernschild warten, sondern kann befristet mit den zugeteilten Kennzeichen und der ausgedruckten Zulassung fahren | Foto: Landkreis Harburg
  • Nach den meisten Online-Zulassungen muss man nicht mehr auf Fahrzeugpapiere und Stempelplaketten fürs Nummernschild warten, sondern kann befristet mit den zugeteilten Kennzeichen und der ausgedruckten Zulassung fahren
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Das eigene Auto oder Motorrad jederzeit bequem und in Echtzeit vom eigenen Sofa aus online anmelden? Ohne Termin und Wartezeit in der Zulassungsstelle direkt losfahren, ohne auf Fahrzeugpapiere und die Stempelplaketten warten zu müssen? Mit der vierten Stufe der bundesweiten internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist das komfortabler als je zuvor möglich. Immer mehr Einzelpersonen, aber auch Großkunden wie Autohäuser oder Zulassungsdienstleister nutzen die i-Kfz-Dienstleistungen über das Serviceportal der Kreisverwaltung portal.landkreis-harburg.de.

Weil es aber gerade bei der Online-Anmeldung einiges zu beachten gibt und Privatpersonen in der Regel nicht alle paar Monate ein Auto anmelden, wurde jetzt ein weiteres Erklärvideo gedreht, dass anschaulich durch den Onlinezulassungsprozess per i-Kfz führt. Das Video steht ab sofort unter www.landkreis-harburg.de/ikfz-video sowie auf den Facebook- und Youtube-Kanälen des Landkreises unter https://www.facebook.com/LandkreisWL/ und unter https://shorturl.at/bopqP zur Verfügung. Wer wissen möchte, wie die Online-Abmeldung funktioniert, findet dort auch ein Video dazu.

Über portal.landkreis-harburg.de oder www.landkreis-harburg.de/buergerservice-online können Einzel- und auch juristische Personen sowie Einzelunternehmen ihre Fahrzeuge online an- und abmelden. Ebenfalls möglich sind Wiederzulassungen, Umschreibungen mit oder ohne Halterwechsel und die Auswahl von Elektro(E)-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H). Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug seit Oktober 2017 zugelassen wurde und so über die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und auf den Stempelplaketten des Kennzeichenschilds verfügt.

Nach den meisten Online-Zulassungsvorgängen müssen die Fahrzeughalter nicht mehr auf ihre Fahrzeugpapiere und die Stempelplaketten fürs Nummernschild warten, sondern können ihr Fahrzeug mit den zugeteilten, noch ungestempelten Kennzeichen und dem ausgedruckten Zulassungsbescheid befristet im Straßenverkehr nutzen, bis Fahrzeugpapiere und Stempelplaketten nach spätestens zehn Tagen zugestellt sind. Die Gebühren für die Zulassung vor Ort hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr erhöht.

Alle Nutzer von i-Kfz 4 haben auch Zugriff auf sämtliche Online-Dienstleistungen des Serviceportals für den Landkreis Harburg.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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