Schlichten statt streiten
Schiedsleute versuchen, Auseinandersetzungen mit den Nachbarn zu klären
"Es ist immer vorteilhafter, sich zu vertragen, als zu verklagen", sagen Herbert Wittneben und Ralf Verdieck. Beide sind Schiedsleute für Buchholz. Wittneben betreut den Bezirk Nordwest und Ralf Verdieck den Bezirk Südost.
Jede Gemeinde verfügt über Schiedsleute. Diese vermitteln zwischen den Parteien, ohne dass jemand vor Gericht erscheinen muss. Das zuständige Schiedsamt wird auf Antrag eines Beteiligten tätig.
"Mit einem persönlichen Gespräch wird oft mehr erreicht als mit diversen Schreiben von Rechtsanwälten", sagt Ralf Verdieck. "Wir hören uns beide Seiten an und versuchen, eine für beide Kontrahenten annehmbare Lösung zu finden", erläutert Herbert Wittneben.
Ein Schiedsamt ist eine Institution, die dem Gericht vorgeschaltet ist. Es dient der Regelung und Beilegung von Auseinandersetzungen im privaten Bereich. Dazu gehören beispielsweise der oft angeführte Nachbarschaftsstreit wegen herabfallenden Laubs, zu lauter Musik, Rasenmähens, Verletzung von Grundstücksgrenzen und Beleidigungen (üble Nachrede, Verleumdung), Bedrohung oder Hausfriedensbruch.
"Die meisten Fälle sind Nachbarschaftsfälle, die sich mit einem Gespräch schlichten lassen", sagt Ralf Verdieck. In Niedersachsen ist das Schlichtungsverfahren obligatorisch, d.h. eine Klage ist erst möglich, nachdem ein Schlichtungsverfahren erfolglos durchlaufen wurde, und die Schiedspersonen eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt haben.
Wer eine Schiedsperson benötigt, erkundigt sich bei der Stadt Buchholz (Tel. 04181-214784) nach dem Zuständigen. Demjenigen kann der Fall mündlich oder schriftlich dargestellt werden. Der Schiedsmann wird nach Erledigung einiger Formalien (Antrag, Vorschuss) beide Parteien zu einem Schlichtungsgespräch vorladen. Dieses ist verbindlich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird ein Ordnungsgeld verhängt.
"In diesem Gespräch können beide Parteien ihre Ansicht zu der Streitigkeit darlegen. Auch Zeugen, Anhörungen oder Ortstermine sind zusätzlich möglich", sagt Herbert Wittneben. "Danach unterbreiten wir in der Regel einen Vorschlag zur Einigung. Der kann eine Entschuldigung, einen Schadensersatz oder bestimmte Auflagen umfassen", ergänzt Ralf Verdieck.
Das erzielte Ergebnis wird protokolliert. Es hat dieselbe Rechtskraft wie ein Gerichtsurteil. Für die beiden Schiedsleute ist das Amtsgericht Tostedt zuständig. Dort werden die Fälle archiviert. Die Parteien haben sich an das Niedergeschriebene zu halten. Eine zwangsweise Vollstreckung ist ebenfalls möglich.
Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich. Jedoch ist ihre Tätigkeit nicht kostenfrei. Eine Gebühr in Höhe von 80 Euro fällt an.
"Im Jahr haben wir zwischen fünf und zehn Fälle, die wir bearbeiten. Dabei handelt es sich zumeist um Nachbarschaftsstreitigkeiten, die sich in Gesprächen schlichten lassen", erläutert Ralf Verdieck. Die Gespräche dauern in den meisten Fälle circa ein Stunde.
"Wir freuen uns natürlich, wenn unsere Tätigkeit Erfolg hatte und wir eine Klage vermeiden konnten", sagt Ralf Verdieck. Dazu gehört auch, wenn ein Dankesbrief eintrifft, in dem sich ein am Verfahren Beteiligter für die erfolgreiche Schiedstätigkeit bedankt. Die Gebiete der Schiedsleute In der Stadt Buchholz sind die Schiedsamtsbereiche Nordwest und Südost eingerichtet. Der Bezirk Nordwest schließt die Ortschaften Dibbersen, Sprötze, Steinbeck sowie Trelde ein und wird im Norden, Süden und Westen durch die Stadtgrenzen und darüber hinaus im Osten durch die Hamburger-, Breite, Bremer und Königsberger Straße sowie die Bahnlinie Hamburg-Bremen und die sich nach Süden anschließende Ostgrenze von Trelde begrenzt.
Der Bezirk Südost schließt die Ortschaften Holm-Seppensen und Reindorf ein, wird im Osten durch die Stadtgrenze sowie im Westen und Norden durch die südliche Grenze des Bezirks Nordwest begrenzt.
Für den Bereich Nordwest ist Herbert Wittneben, Tannenbogen 11c in 21244 Buchholz, Tel. 04181-31485, zuständig.
Den Bezirk Südost betreut Ralf Verdieck, Feuerweg 12 in 21244 Buchholz, Tel. 04187-7295.
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