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Musik für den Weihnachtsmarkt
So klappt's mit der GEMA-Lizenz

Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik? Undenkbar | Foto: Helms
  • Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik? Undenkbar
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Weihnachtsmärkte ohne Musik? Kaum vorstellbar. Ohne Weihnachtsmusik gibt es kaum stimmungsvolle Atmosphäre auf dem winterlichen Vergnügen. Damit auch 2024 Musik auf den Weihnachtsmärkten gespielt werden darf, müssen sich Veranstalter rechtzeitig um den richtigen GEMA-Tarif für das kommende Fest kümmern.

Hintergrund: Ende 2023 waren die GEMA-Gebühren für viele Veranstalter in die Höhe geschossen. So berichtete beispielhaft der Bayerische Rundfunk BR im August 2023 über die Stadt Bayreuth: Sie hatte von der GEMA eine Rechnung für den Christkindelmarkt erhalten, die 8.000 Prozent höher gewesen sei als die Rechnung zur letzten regulären Veranstaltung vor Corona im Jahr 2019. Begründung der GEMA: Tarifsteigerungen vor der Corona-Pandemie, die jetzt umgesetzt würden. Auch andere Städte hatten mit ähnlich hohen GEMA-Gebühren zu kämpfen, auch kleine Kommunen in den Landkreisen Harburg und Stade (das WOCHENBLATT berichtete).

Die GEMA weist deshalb schon jetzt darauf hin, wie sich Veranstalter über die entsprechenden Tarife und die anfallenden Lizenzvergütungen informieren und die Lizenz zur "Fröhlichen Weihnacht" beantragen können. Einfach scheint das nicht zu sein: Die GEMA bietet auf ihrer Website deshalb umfangreiche Informationen an, wie man den richtigen Tarif findet - Tutorials, Rechenbeispiele und FAQs. Ergänzt wird das Angebot durch Webinare am Dienstag, 1. Oktober, 10 bis 11 Uhr, und am Dienstag, 22. Oktober, 13 bis 14 Uhr, sowie persönliche Telefonberatung.

„Nachdem es im vergangenen Jahr zu Unsicherheiten bei der Tarifanwendung gekommen ist, informieren wir alle Veranstalterinnen und Veranstalter frühzeitig über die Musiknutzung auf ihren Weihnachtsmärkten. Damit steht den Planungen für die Saison 2024 nichts mehr im Wege“, sagt GEMA Vorstandsmitglied Georg Oeller. Ziel sei es, "Planungssicherheit herzustellen", damit alle Veranstalter wissen, welcher Tarif gilt und was finanziell auf sie zukommt. Denn Musik kann auf Weihnachtsmärkten in unterschiedlicher Weise zum Einsatz kommen: im Hintergrund, aus Lautsprechern oder als Live-Darbietung auf der Bühne. Und das kostet unterschiedlich viel.

Wer 2024 einen Weihnachtsmarkt mit Musik veranstalten will, muss diese grundsätzlich bei der GEMA anmelden und lizenzieren. Für 2024 gelten folgende Grundsätze:
* Wer Musik öffentlich wiedergeben möchte, muss die Künstler, die diese Melodien komponiert oder die Liedzeilen getextet haben, vergüten. Die GEMA stellt dafür Tarife auf, die sie mit den Branchenverbänden ausgehandelt hat. Die eingenommenen Lizenzgebühren gibt die GEMA an ihre rund 95.000 Mitglieder weiter, sie sind Bestandteil der Einkommen der Musiker.
* Achtung: Wenn Musik live aufgeführt wird, gilt der Tarif für Stadtfeste (U-ST). Dann wird die gesamte Veranstaltungsfläche des Weihnachtsmarktes in die Berechnung einbezogen.
* Wenn Musik nicht live, sondern über Lautsprecher ausschließlich als Hintergrundmusik, von Tonträgern oder über das Radio abgespielt wird, dann gelten andere Tarife.
* Detaillierte Informationen zur Anwendung der Tarife sind unter www.gema.de/weihnachtsmaerkte-2024 zu finden.

2023 hat die GEMA für rund 4.000 Weihnachtsmärkte in Deutschland Nutzungslizenzen für Musik vergeben. Die Weihnachtsmärkte hatten eine Größe zwischen 100 und 3.000 Quadratmetern, in Einzelfällen auch bis zu 10.000 Quadratmetern. Die Art der gespielten Musik, vor allem aber die Fläche des Marktes und die Zahl der Öffnungstage sind die wichtigsten Faktoren bei der Berechnung der Lizenzgebühr.

2018 haben Weihnachtsmärkte laut einer Studie des Deutschen Schaustellerbundes pro Besuch durchschnittlich rund 18 Euro Umsatz generiert. Demgegenüber stünden in vielen Fällen gerade einmal 2,5 Cent an GEMA-Lizenzkosten, die je Besuch eines Weihnachtsmarktes für die Musiklizenz anfallen, schreibt die GEMA in einer Mitteilung. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 95.000 Komponistinnen, Textdichtern und Musikverlagen sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt.

Keine höheren GEMA-Gebühren für Weihnachtsmärkte
Weihnachtsmarkt-Veranstalter stöhnen unter GEMA-Kosten
Redakteur:

Gabriele Poepleu aus Jesteburg

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