Trinkwasser-Belastung: Bleirohre in Wohnhäusern - Gefahr für Kinder
Neuer Grenzwert ab 1.Dezember / Kreisgesundheitsamt hilft bei Überprüfung der Wasserqualität
(rs). Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser wird zum 1. Dezember auf fast Null herabgesetzt. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Das bedeutet: Es dürfen praktisch keine Bleirohre mehr in der Hausinstallation vorhanden sein. Grund: Blei im Trinkwasser stellt ein hohes gesundheitliches Risiko dar, vor allem für Kinder.
Darum bietet das Land Niedersachsen jetzt für Familien mit Kindern und jungen Frauen die Möglichkeit, ihr Trinkwasser kostenfrei auf seinen Bleigehalt testen zu lassen. Haushalte außerhalb dieser Gruppe können gegen ein geringes Entgelt ebenfalls teilnehmen.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Harburg in Winsen stellt dafür Probenahme-Sets samt schriftlicher Gebrauchsanleitung zur Verfügung. Die Wasserproben gehen per Post an das Labor des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts, das dann die jeweilige Bleikonzentration ermittelt. Bei auffälligen Werten stehen den Betroffenen die Mitarbeiter des Gesundheitsamts gern mit Rat zur Seite.
Der Sprecher des Kreises Harburg, Sprecher Johannes Freudewald: "Blei kann schädigend auf das Nervensystem wirken. Kinder sind in besonderer Weise betroffen, weil sich ihr Nervensystem noch entwickelt. Eine erhöhte Bleibelastung kann ihre Entwicklung, ihr Lernvermögen und die Intelligenz einschränken."
Vielen Eltern sei das gesundheitliche Risiko durch eine Bleibelastung nicht bewusst oder sie hätten keine Kenntnis über das Material ihrer Hausinstallation, sodass die Notwendigkeit eines Austausches nicht erkannt werde, so Freudewald.
Wie verschiedene Untersuchungen gezeigt hätten, seien alte Bleileitungen im Haushalt auch heute noch eine wichtige Quelle für eine Trinkwasserbelastung. Bleileitungen wurden teilweise bis in die Mitte der 70er Jahre verbaut. Erst seit 1973 sollten sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Bedenklichkeit für neue Trinkwasserleitungen nicht mehr verwendet werden.
Informationen für Hausbesitzer und Mieter
Weitere Informationen für Hausbesitzer und Mieter bietet das Niedersächsische Landesgesundheitsamt auf seiner Internetseite (www.nlga.niedersachsen.de) Neben den notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz geht die Internetseite auch auf die rechtliche Situation ein und liefert Kontaktadressen für weitergehende Fragen. Informationen auch unter www.landkreis-harburg.de.
Redakteur:Reinhard Schrader aus Buchholz |
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