Urlaub im Ferienhaus bei Familien hoch im Kurs
Die Sommerferien in Niedersachsen haben begonnen. Mehr als 70 Prozent aller Deutschen schmieden in diesem Jahr Reisepläne und verreisen mindestens fünf Tage. Das Ferienprogramm wird meist Monate vorab akribisch geplant .
Mehr als die Hälfte der Reiselustigen zieht es dabei in das europäische Ausland. Auf Fernreisen erholen sich 14 Prozent der Bundesbürger und 34 Prozent urlauben im Inland, bevorzugt in Mecklenburg-Vorpommern, in Bayern oder in Niedersachsen, quasi vor der eigenen Haustür.
Für die Familienferien wird der Urlaub im Ferienhaus favorisiert. Viele Deutsche ziehen den unkomplizierten und kinderfreundlichen Urlaub im Ferienhaus teuren und unpersönlichen Hotelübernachtungen vor. Vor der Buchung sollte jedoch einiges beachtet werden. Entspannte Ferien versprechen es nur zu werden, wenn entsprechend abgesichert in den Urlaub gestartet wird. Dabei steht nicht nur der Schutz vor Diebstahl und Einbrüchen im Vordergrund, sondern auch eventuelle Schäden im Ferienhaus sollten nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen.
Werden die Objekte in Katalog oder Internet beschrieben, wähnt sich der Leser bereits im Urlaubshimmel. Vor Ort folgt nicht selten die Ernüchterung. Die Objekte entsprechen nicht den Vorstellungen und ein unzureichender Versicherungsschutz konfrontiert die ernüchterten Urlauber mit den Tatsachen.
Vor der Buchung sollte man sich ausführliche Informationen über den Anbieter einholen. Wichtig sind nachvollziehbare Adressangaben, eine gültige Postadresse und eine Telefonnummer. Einen realistischen Einblick liefern die Bewertungen von Urlaubern, welche das Objekt sachlich beschreiben und auch mögliche Nachteile ansprechen und Mängel offenlegen.
Ob das Objekt wirklich existiert, lässt sich online mithilfe von Google Earth nachprüfen. Keinesfalls sollten Urlauber den kompletten Reisepreis in einer Summe bezahlen. Üblich sind dagegen Anzahlungen in Höhe von etwa 20 Prozent. Die restliche Summe wird meist erst kurz vor Reiseantritt fällig oder bei Ankunft im Objekt vor Ort bezahlt.
Bei der Buchung eines Ferienhauses wird ein Mietvertrag eingegangen. Dieser sollte in Schriftform abgefasst werden und die wichtigsten Rechte und Pflichten beider Parteien regeln.
Wichtige Angaben sind:
● Name und Adresse von Vermieter und Mieter
● Buchungszeitraum
● Anzahl der Mieter
● Mietpreis
● Nebenkosten
● Regelung der Zahlungsweise
● Unterkunftsbeschreibung
● Stornierungsbedingungen
Ein unzureichender Versicherungsschutz führt dazu, dass Urlauber bei Beschädigungen im Ferienhaus häufig auf den Kosten sitzenbleiben. Beim Familienurlaub geht es hoch her. Schnell ist im Ferienhaus Glas zu Bruch gegangen, weil der Fußball sein Ziel verfehlt hat.
Die meisten Versicherer decken zwar fest eingebaute Bestandteile des Ferienhauses in ihren Policen ab, klammern bewegliches Mobiliar dagegen aus. Damit bleiben die Kosten für den Rotweinfleck auf dem Teppich und die umgestoßene Lampe im Flur an den Mietern hängen.
Die Private Haftpflichtversicherung der Gothaer bietet einen weltweiten Rundumschutz.
Im Zweifelsfall sollte direkt bei den Versicherungen nachgefragt werden. Meist lassen sich eventuelle Schäden im Ferienhaus gegen einen geringen Aufpreis in den Versicherungsschutz integrieren. Auch der Abschluss einer speziellen Zusatzversicherung ist möglich.
Neben der Haftpflichtversicherung sollte auch eine Reiserücktrittsversicherung ins Auge gefasst werden. Wer über einen Reiseveranstalter bucht, muss bei Nichtantritt der Reise Stornogebühren in unterschiedlicher Höhe zahlen.
Die Gebühren richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Bei privaten Buchungen wird in der Regel der komplette Buchungspreis fällig, es sei denn, es wird für den Zeitraum ein Ersatzmieter gestellt.
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