Pflegereform 2024
Verbesserungen für Betroffene und Angehörige
Neues Jahr, alter Stress? Wenn es um das Thema Pflege geht, steht schon lange die Forderung nach einer besseren Versorgung und mehr Entlastung im Raum. 2024 treten nun einige neue Regelungen in Kraft, die Pflegebedürftige zu Hause und in Pflegeheimen unterstützen sollen. Auch auf pflegende Angehörige wird dabei eingegangen. Markus Küffel, Gesundheitswissenschaftler und examinierte Pflegefachkraft, gibt einen Überblick über die Neuerungen und erklärt: „Die Reformen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Eine spürbare Entlastung der Betroffenen bewirken die Maßnahmen jedoch nicht, denn die Leistungsanpassungen sind grundlegend unzureichend.“
Versorgung zu Hause
Eines der zentralen Elemente der Pflegereform ist die Erhöhung des Pflegegeldes, das ab Januar 2024 um fünf Prozent steigt. Pflegebedürftigen dient dies als Unterstützung für die häusliche Pflege. Markus Küffel weiß: „Das Pflegegeld kann flexibel eingesetzt werden, sei es für die Entlohnung pflegender Angehöriger oder für die sogenannte 24-Stunden-Pflege.“
Parallel dazu erfolgt eine fünfprozentige Steigerung der Pflegesachleistungen. Diese kommen Pflegebedürftigen zugute, die auf ambulante Pflegedienste angewiesen sind. „Etwa vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause betreut. Darum ist eine gute Versorgung in den eigenen vier Wänden so wichtig und noch mehr Unterstützung notwendig“, erklärt Markus Küffel.
Stationäre Pflege
Die Kosten für die Betreuung in einem Pflegeheim stellen oft eine finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien dar. Markus Küffel verrät: „Die Pflegereform adressiert dieses Problem durch eine Erhöhung der Leistungszuschläge.“ Im ersten Jahr der Unterbringung steigen sie um zehn Prozent, in den darauffolgenden Jahren um jeweils fünf Prozent. Damit möchte die Pflegekasse unter anderem die Pflege- und Ausbildungskosten in Heimen unterstützen und die Qualität der stationären Pflege sicherstellen.
Entlastung der Familie
Tritt unerwartet ein Pflegefall ein, sind meist die Angehörigen gefordert. Berufstätigen steht in dieser Situation zu, ihrem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage lang fernzubleiben und währenddessen Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten. Ab 2024 gilt: Statt wie bislang nur einmalig pro Pflegebedürftigen können Betroffene darauf jährlich zurückgreifen. „Damit erhalten Familien größere finanzielle Sicherheit und mehr Kapazitäten, um sich im Notfall um ihre Liebsten zu kümmern“, erklärt Markus Küffel und ergänzt: „Doch auch pflegende Angehörige können selbst einmal auf Unterstützung angewiesen sein. Darum wird zudem die Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in Reha-Einrichtungen vereinfacht.“
Die Pflegekasse übernimmt ab 2024 die Kosten für die Pflege des Angehörigen in derselben Einrichtung oder in einer zugelassenen ambulanten oder vollstationären Pflegeeinrichtung. Daneben wird der Anspruch auf Verhinderungspflege für Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr mit Pflegegrad 4 oder 5 von sechs auf acht Wochen verlängert, ganz ohne eine sechsmonatige Vorpflegezeit.
Was sich noch ändert
Ob Rechnungen, Anträge oder Bescheide – im Pflegedschungel den Überblick zu behalten, kann sich als durchaus schwierig erweisen. Ab Januar 2024 können sich Betroffene nun detaillierte Informationen über abgerechnete Kosten und verbrauchte Leistungen von ambulanten Pflegediensten bei der Pflegekasse einholen. Für alle professionellen Pflegekräfte von Bedeutung: Laut einer Empfehlung der Pflegekommission soll der Mindestlohn für Fachkräfte im Mai 2024 von 18,25 Euro auf 19,50 Euro steigen. Markus Küffel verrät: „Für die kommenden Jahre sind grundsätzlich noch weitere, bereits jetzt dringende Erhöhungen der Pflegeleistungen geplant. Erst Mitte 2025 werden pflegenden Angehörigen mit dem Entlastungsbudget weitere Zusprüche bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege gemacht.“
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