Was ist dran an der neuen Datenschutz-Grundverordnung? - Diese Fakten sollten Sie kennen!
In Kürze tritt die vieldiskutierte neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Nun wurde von der EU-Kommission ein spezieller Online-Leitfaden veröffentlicht, der Behörden und Unternehmen das Umsetzen der Bestimmungen erleichtert. Was ändert sich demnächst beim Datenschutz und womit müssen Bürger zukünftig rechnen?
Datenübertragung zukünftig sicherer
Nach dem Ende der zweijährigen Übergangsfrist, die am 25. Mai 2018 beendet ist, erlangt das neue Datenschutzgesetz Rechtsgültigkeit. Die EU wies bereits darauf hin, dass Firmen und Behörden im Hinblick auf ihre zukünftigen Verpflichtungen gut vorbereitet wurden. Durch die neuen Regeln soll der Umgang mit persönlichen Daten sicherer werden. Dennoch ist damit zu rechnen, dass einige Veränderungen Unternehmen und Arbeitnehmer völlig unvorbereitet treffen werden. Fachleuten zufolge hätten sich vor allem Organisationen sowie kleine und mittelständische Unternehmen bislang nicht ausreichend um die Umsetzung des Datenschutzes gekümmert. Zwar werden im Online-Leitfaden der EU grundlegende Konzepte der DSGVO erläutert, dennoch bleiben viele Fragen offen. Während die Anwendung neuer Bestimmungen von den Behörden hierzulande seit Mai 2016 vorbereitet wurden, nahmen lediglich 2 der insgesamt 28 EU-Mitgliedstaaten notwendige Anpassungen an ihrer nationalen Gesetzgebung vor. Dabei ist die neue <a target="_blank" href="https://www.dvz.de/login.html?redirect_url=/rubriken/logistik/it-in-der-logistik/single-view/nachricht/vertrauen-schaffen-mit-datenschutz.html">Datenschutz-Grundverordnung</a> für alle EU-Mitgliedstaaten rechtlich bindend. Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten, müssen die meisten EU-Länder noch umfangreiche Anpassungen ihrer geltenden Rechtsvorschriften vornehmen.
Verbesserter Datenschutz gefordert
Von den Brüsseler Behörden wurden alle Mitgliedstaaten aufgefordert, für eine umgehende Anpassung ihrer nationalen Rechtsvorschriften zu sorgen. Die Verantwortung für die zeitgerechte Anpassung liegt bei den Behörden der einzelnen Mitgliedsländer, die nach Aussagen von EU-Beratern mit zusätzlichen finanziellen und personellen Mitteln rechnen können. Demnach plant die Europäische Union derzeit, zu diesem Zweck ein Budget von circa 3,7 Millionen Euro bereitzustellen. In der Vergangenheit zeigten Fälle von sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook, dass der derzeitige Datenschutz unzureichend ist. Durch die Datenschutz-Grundverordnung soll sich ab Mai 2018 auch die Privatsphäre der Internetnutzer verbessern. Dies dürfte für Kunden, die ihre Einkäufe online tätigen oder im Online Casino spielen vorteilhaft sein. Es ist also durchaus sinnvoll, sich im Vorfeld über den Datenschutz der jeweiligen Seite zu informieren und <a target="_blank" href="https://www.casinosource.ch/datenschutzbestimmungen">nur bei Vertrauenswürdigen Anbietern zu spielen</a> oder zu shoppen. Die neuen Datenschutzgesetze sind ab Mai 2018 für alle Unternehmen, Organisationen und Behörden in der EU, in denen persönliche Daten verarbeitet werden, bindend. Anwälte und Berater warnen vor unnötiger Panikmache, denn die DSGVO habe neben einigen Schwächen auch Vorteile. Zukünftig müssen Unternehmen bei der Verarbeitung und Verwaltung personenbezogener Daten wesentlich sorgfältiger vorgehen und den Schutz der Privatsphäre ihrer Mitarbeiter und Kunden respektieren.
Umsetzung mit Kosten verbunden
Für zahlreiche Unternehmen ist die Umsetzung der Neuregelung mit hohen Kosten verbunden. Firmenchefs und Konzern-Manager klagen über die Bürokratie und den Mehraufwand, der durch die Datenschutz-Anpassungen verursacht wird. Der bürokratische Aufwand bei der Umsetzung der neuen Vorschriften wird vor allem von mittleren und kleineren Unternehmen beklagt. Bei der Umstellung auf die geänderte EU-Regulierung kommen häufig Versäumnisse aus der Vergangenheit ans Tageslicht. Bei einem Daten-Missbrauch müssen Firmen nach dem 25. Mai 2018 weitaus höhere Strafen als bisher bezahlen. Die neue <a target="_blank" href="https://www.vprt.de/datenschutz/content/datenschutz-grundverordnung-noch-100-tage-neuen-regeln-gelten">Datenschutz-Grundverordnung</a> bringt auch für Arbeitnehmer einige Änderungen mit sich. Demnach dürfen Arbeitgeber zukünftig den Betriebsräten eine Weitergabe von Beschäftigtendaten nicht mehr verweigern. Im Artikel 88 der neuen DSGVO geht es um die „Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext“, wobei die Grundrechte der Beschäftigten einer Firma durch eine höhere Transparenz bei der Datenverarbeitung sowie beim Übermitteln personenbezogener Daten innerhalb des Unternehmens gestärkt werden sollen.
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