Gewaltopfer haben Recht auf Entschädigung
Weisser Ring klärt auf
(pm). Opfer von Gewalttaten kennen oftmals ihr Recht auf Entschädigung nicht. Werden Menschen Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt, so steht ihnen per Gesetz eine Entschädigung zu. Darauf macht der Kreisverband Harburg-Land der Opferschutzorganisation Weisser Ring aufmerksam. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) sichert bereits seit 1976 Gewaltopfern eine entsprechende Versorgung zu. Allerdings hat eine repräsentative Forsa-Umfrage des Weissen Rings jetzt ergeben, dass das Gesetz kaum bekannt ist.
Das Forsa-Institut befragte im Auftrag des Weissen Rings etwa 4.000 Menschen zum Thema Opferentschädigung. Etwa 76 Prozent der Befragten wussten nicht von ihrem Recht, einen Antrag auf Entschädigung stellen zu können. Dass die meisten Menschen laut der Umfrage den Staat in der Pflicht sehen, die Bevölkerung über ihr Recht aufzuklären, passt nicht zur Realität. Von den Befragten, die Kenntnis von dem Gesetz hatten, wurden nämlich nur 14 Prozent von staatlichen Institutionen wie Polizei oder Gericht darüber aufgeklärt. Die Mehrheit erfuhr durch die Medien oder den privaten Umkreis vom OEG.
Wer Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt geworden ist, findet beim Weissen Ring Informationen über das Opferentschädigungsgesetz und bekommt bei Bedarf auch Hilfe bei der Antragsstellung. www.niedersachsen.weisser-ring.de/
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.