Verbesserte Förderung und höhere Einkommensgrenzen
Wohnungsbauprämie: Neue Förderung wirkt erstmals in diesem Jahr
Für das Bausparjahr 2021 gilt erstmals die verbesserte Wohnungsbauförderung. Dank erhöhter Einkommensgrenzen kann sie künftig von noch mehr Bausparenden genutzt werden: „Sie profitieren jetzt von einer zehnprozentigen Sparförderung“, erklärt Oliver Nowak (LBS-Senior-Bezirksleiter). Gleichzeitig erinnert er: Die volle Förderung für 2021 gibt es nur, wenn die eigene Sparleistung bis Ende des Jahres eingezahlt wurde.
Mit der Wohnungsbauprämie will der Staat zielgerichtet die Leistungen derjenigen unterstützen, die das notwendige Eigenkapital für den Kauf und die Modernisierung von Haus oder Wohnung ansparen. Gefördert werden Einzahlungen auf einen Bausparvertrag von jährlich bis zu 700 Euro bei Singles und 1.400 Euro bei Verheirateten. Auf diese Sparleistung legt der Staat 10 Prozent obendrauf.
Zugleich wurden die Grenzen des zu versteuernden Einkommens erhöht. Diese liegen ab sofort bei 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Verheiratete. Die weitaus meisten jungen Menschen wünschen sich auch heute Wohneigentum. „Weil es aber derzeit praktisch keine Sparzinsen gibt, ist die Nutzung der staatlichen Förderung umso wichtiger“, raten Experten. Ergänzend weisen die Bausparexperten darauf hin: Anträge für die Wohnungsbauprämie können bis zum Jahresende noch rückwirkend für das Beitragsjahr 2019 gestellt werden.
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