Abbrennen von Pyrotechnik: Geldstrafe für Buchholz 08
FUSSBALL: Brennpunkt Otto-Koch-Kampfbahn / „Für solche Aktionen gibt es eine Null-Toleranzgrenze“
(cc/os). Ausgerechnet Fußball-Oberligist TSV Buchholz 08, der in den vergangenen Jahren durch besonders sportliches Verhalten auffiel und u.a. 16 Mal den mit jeweils 3.000 Euro dotierten Fairnesspreis der Sparda-Bank erhielt, muss jetzt wegen „unsportlichen Verhaltens“ eine Geldstrafe bezahlen: Das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes verdonnerte die Nullachter zur Zahlung von 150 Euro zuzüglich 10 Euro Verfahrenskosten.
Das Sportgericht ahndete das Abbrennen von Pyrotechnik durch 08-Fans am 6. August im Oberliga-Heimspiel an der Otto-Koch-Kampfbahn gegen den Serienmeister TuS Dassendorf (1:2, das WOCHENBLATT berichtete). Mitglieder des Fanclubs „Buchholz Supporters“ hatten kurz vor Beginn der Partie im Zuschauerbereich Pyrotechnik abgebrannt und für starke Rauchentwicklung gesorgt. Schiedsrichter Marco Kulawiak (SC Teutonia) fertigte nach dem Vorfall einen Sonderbericht an, den das Sportgericht als Grundlage für sein Urteil verwendete. Es kommt just zu dem Zeitpunkt, an dem in Deutschland nach den schweren Krawallen von Fans im DFB-Pokalspiel zwischen Hansa Rostock und Hertha BSC Berlin über die Fankultur diskutiert wird.
Innerhalb des Fanclubs wird auf eine neue Jugendkultur als Grund für das Abbrennen der Pyrotechnik hingewiesen. Zuletzt hatte der Club diverse jüngere 08-Fans aufgenommen. „Vielleicht sollte es nur ein kleiner Adrenalin-Kick sein“, mutmaßt ein älteres Fanclub-Mitglied, das namentlich nicht genannt werden möchte, gegenüber dem WOCHENBLATT. Eigentlich habe man „nur etwas Rauch gemacht“.
Diese verharmlosende Darstellung lässt 08-Ligamanger Simon Beecken nicht gelten: „Für solche Aktionen besteht in unserem Verein eine Null-Toleranzgrenze“. Er hat bereits Gespräche mit den Verantwortlichen des Fanclubs geführt. „Diese Form der Fankultur wünschen wir nicht. Sollte so etwas noch einmal geschehen, werden wir uns nicht scheuen, den Leuten ein Stadionverbot zu erteilen“, betont Beecken: „Die Verantwortlichen aus dem Fanclub haben sich ausdrücklich für die Aktion entschuldigt.“ Mehr noch: Der Fanclub wird die volle Strafe von 160 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Zuvor hatte der Verein auf einen Einspruch gegen das Sportgerichts-Urteil verzichtet.
Redakteur:Roman Cebulok aus Buchholz |
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