Kfz-Neuerungen im neuen Jahr
Das ändert sich für Autofahrer 2023

Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen | Foto: MSR
  • Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen
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Für die Fahrer von Kraftfahrzeugen ändern sich einige Regeln im Jahr 2023. Hier die Neuerungen im Überblick:

Förder-Aus für Plug-In-Hybride

Ab dem 1. Januar 2023 wir der Umweltbonus für Plug-In-Hybride komplett gestrichen. Und für E-Autos sinkt die Prämie. Bei einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro zahlt der Staat 4.500 Euro Zuschuss, der Hersteller gibt 2.250 Euro dazu. Insgesamt also 6.750 Euro - bislang waren es 9.000 Euro. 
Ab 65.000 Euro Netto-Listenpreis gibt der Staat nur noch 3.000 statt 5.000 Euro. Der Hersteller ergänzt um 1.500 Euro.

Vom 1. September an können nur noch Privatpersonen diese Prämien beantragen. Zudem deckelt der Bund den Fördertopf bei 2,1 Milliarden Euro. Ist dieser Betrag aufgebraucht, erhält der Käufer kein Geld mehr. Von 2024 an stehen noch einmal 1,3 Milliarden Euro bereit. Dann allerdings nur noch für Fahrzeuge bis zu einem Netto-Listenpreis von 45.000 Euro.

Andere Typ-Klassen

Zum 1. Januar 2023 werden die Typklassen der Kfz-Versicherung neu festgesetzt. Etwas 4,8 Millionen Autohalter zahlen weniger, rund acht Millionen dagegen mehr. Für die restlichen rund 29,3 Milliarden (70 Prozent) Versicherten ändert sich nichts. In der Vollkaskoversicherung bekommen rund vier  der Fahrzeuge (circa 1,1 Millionen Pkw) eine höhere und rund 34 Prozent (etwas 8,3 Millionen Pkw) eine niedrigere Einstufung. 
In der Teilkasko rutschen rund fünf Prozent (etwa 600.000 Fahrzeuge) in höhere, 37 Prozent (4,8 Millionen Fahrzeuge) in niedrigere Typklassen.

Neue Regionalklassen

In der Kfz-Haftpflicht erhöhen sich in 101Bezirken die Prämien für die dort registrierten 10,1 Millionen Autofahrer. 67 Bezirke beziehungsweise rund 5,5 Millionen Autofahrer profitieren dagegen von einer vorteilhafteren Einteilung. Für die weiteren 244 Bezirke und ihre rund 26,8 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherten bleiben die Regionalklassen unverändert.

HU-Plakette Orange

2023 müssen alla Autos mit einer rosa TÜV-Plakette zur technischen Untersuchung. Nach bestandener Prüfung gibt es eine orangefarbene Plakette. Diese Autos müssen dann erst 2025 wieder zur Hauptuntersuchung. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist. Sie bekommen eine blaue TÜV-Plakette.

Neue Partikelmessung bei Dieselfahrzeugen

Die Abgasuntersuchung bei Dieselfahrzeugen ab der Schadstoffklasse Euro 6/VI wird ab 2023 um eine Messung der Dieselpartikel erweitert. Mit dieser Untersuchung sollen Prüforganisationen feststellen, ob und gut der Dieselpartikelfilter (noch) arbeitet. Ziel ist zu verhindern, dass sich die Abgaswerte von Dieselmodellen im Laufe der Jahre durch Verschleiß, Manipulationen oder fehlerhafte Wartung sowie mangelhafte Reparaturen verschlechtern.

Aus für Palmöl

Biokraftstoffe dürfen ab 2023nicht mehr aus Palmöl hergestellt werden. Es sollen nur noch Bioabfälle oder Reststoffe wie Gülle und Stroh Verwendung finden. Bisher konnten die Mineralkonzerne mit der Beimischung von Palmöl ihre Treibhausgasquote senken. Diese Art der Förderung schafft die Bundesregierung ab.

Einheitliches Bezahlsystem

Ab 2023 sollen die Kunden an öffentlichen E-Ladesäulen auch mit allen gängigen EC- und Kreditkarten kontaktlos bezahlen können . Das gilt aber zunächst nur für neu errichtete Ladesäulen. Bestehende Anlagen müssen nicht nachgerüstet werden.

THG-Quote

Auch im Jahr 2023 können E-Auto-Besitzer wieder THG-Zertifikate verkaufen. Dafür muss der Halter nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorlegen. Der Betrag wird einmal im Jahr ausgezahlt. Privatpersonen müssen für den Erlös keine Einkommensteuer zahlen. Gehört das E-Fahrzeug hingegen zum Betriebsvermögen, sind die Einnahmen steuerpflichtig.

Verbandkasten-Inhalt

Bereits im Februar 2022 wurde die Verbandkasten-Norm 13 164 aktualisiert. Neu hinzugekommen sind zwei medizinische Masken. Welche Verbandkästen im Auto zulässig sind, regelt § 35h StVZO. 

Umtausch von Führerscheinen

Ob grauer oder rosafarbener Lappen: Beide müssen weg. Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen. Egal ist, wann er ausgestellt wurde. Wer mit dem alten  Führerschein erwischt wird, zahlt zehn Euro und muss den neuen Führerschein bei der Polizei vorlegen, sonst droht ein Bußgeld. 

Neue Frist für Kohlendioxid-Steuer

Die ursprünglich für 2023 geplante Steigerung der Kohlendioxid-Steuer von 30 auf 35 Euro pro Tonne auf Benzin- und Dieselkraftstoffe verschiebt sich. Wegen der starken Preissteigerungen an der Tankstelle in den vergangenen Monaten wird sie auf 2024 verschoben. Auch der vorgesehene Aufschlag auf den Diesel- und Benzinpreis entfällt zunächst. Die gestiegene Mineralölsteuereinnahme macht es möglich.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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