Einschränkung für verkaufsoffene Sonntage?
Bundesverfassungsgericht verlangt große Begleitveranstaltungen / So regaieren die Marketingvereine in der Region
(os). Die Gewerkschaft ver.di brachte den Stein ins Rollen: Sie klagte 2015 gegen die bayrische Gemeinde Echingen, die im Jahr 2013 während eines Frühlingsmarktes die Öffnung von Möbel- und Baumärkten in einem Gewerbegebiet an einem Sonntag erlaubt hatte. Letztlich gab das Bundesverwaltungsgericht (BVG) der Normenkontrollklage Recht und verschärfte die Regelungen, wann ein verkaufsoffener Sonntag erlaubt ist. Demnach ist eine zuschauerträchtige Veranstaltung Voraussetzung für dessen Genehmigung. Einfach die Geschäfte ohne Anlass zu öffnen, reicht dem BVG nicht aus.
Die Städte und Gemeinden haben die verkaufsoffenen Sonntage für dieses Jahr längst terminiert. Jetzt teilte die Stadt Winsen mit, dass die Geschäfte an den Sonntagen 26. März, 7. Mai, 10. September und 29. Oktober öffnen. Wie bewerten die Verantwortlichen in den Städten der Landkreise Harburg und Stade das Gerichtsurteil? Das WOCHENBLATT hat nachgefragt.
Jan Bauer, Vorsitzender des Stadtmarketingsvereins Buchholz: „Wir haben die Vorgaben aus dem Urteil auf dem Schirm und sind uns bewusst, dass wir für die verkaufsoffenen Sonntage immer auch eine große Veranstaltung anbieten. In diesem Jahr wollen wir u.a. eine große Automeile und ein Oktoberfest veranstalten. Unsere Erfahrung zeigt seit Längerem, dass es schon lange nicht mehr reicht, einfach die Geschäfte zu öffnen. Vor diesem Hintergrund finden wir das BVG-Urteil nicht schlimm.“
Wolfgang Drusell, Vorsitzender der Werbegemeinschaft Stade aktuell: „Wir haben uns intensiv mit dem Thema ‚verkaufsoffene Sonntage‘ beschäftigt. Wir verfahren nach dem Motto ‚Weniger ist mehr‘ und führen nur noch zwei verkaufsoffene Sonntage durch. Wir hatten mal fünf, aber das ist im Einzelhandel nicht durchzusetzen. Unsere Sonntage sind an große Veranstaltungen gekoppelt, einmal öffnen die Geschäfte bei der großen Messe in Stade, einmal beim Shantychor-Festival im Oktober. Ob wir künftig wieder mehr verkaufsoffene Sonntage durchführen, hängt von Niedersachsens Entscheidung zum Ladenschlussgesetz ab (der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, künftig verkaufsoffene Sonntage auch in einzelnen Stadtteilen sowie z.B. bei Geschäftsjubiläen durchführen zu dürfen, d. Red).
Matthias Wiegleb, Geschäftsführer Citymarketing der Stadt Winsen: „Wir planen unsere verkaufsoffenen Sonntage für das laufende Jahr wie in den Vorjahren. Danach werden wir auf das neue Ladenschlussgesetz reagieren, sobald dieses in Kraft getreten ist. Klar ist, dass die Mittelzentren die verkaufsoffenen Sonntage zur Förderung der Innenstadt benötigen. Dadurch im Wettbewerb zu bestehen, ist für uns überlebenswichtig.“
Iris Wolf, Vorsitzende des Altstadtvereins Buxtehude: „Es ist sinnvoll, dass ein verkaufsoffener Sonntag von großen Aktionen begleitet wird. Es wird aber immer schwieriger, verkaufsoffene Sonntage zu organisieren. Es kostet viel Geld und die Menschen müssen zur Teilnahme motiviert werden. Unsere Mitglieder haben mehrheitlich beschlossen, in diesem Jahr neue Wege zu gehen und nur noch drei verkaufsoffene Sonntage durchzuführen. Dazu kommen zwei Spätöffnungen im September jeweils an einem Freitag. Anlass sind die Rallye-WM auf dem Estering und eine IHK-Veranstaltung.“
• Was halten Sie, liebe WOCHENBLATT-Leserinnen und -Leser, von der Regelung? Sollten verkaufsoffene Sonntage an eine andere Veranstaltung gekoppelt werden? Wie viele verkaufsoffene Sonntage pro Jahr befürworten Sie?
Schreiben Sie dazu eine E-Mail an os@kreiszeitung.net.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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