Wieder staatliche Bauförderung
Programm für energieeffiziente Neubauten

Wichtig ist, von einer Expertin oder einem Experten die genauen Sanierungsschritte dokumentieren zu lassen, bevor der Förderantrag gestellt wird  | Foto: Pexels /  Mart-Production
  • Wichtig ist, von einer Expertin oder einem Experten die genauen Sanierungsschritte dokumentieren zu lassen, bevor der Förderantrag gestellt wird
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Ab dem 20. April dieses Jahres können Interessenten wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienz­hauses bzw. Effizienz­gebäudes stellen. Grundsätzlich gilt: Der Antrag muss gestellt werden, bevor ein Liefer- oder Leistungs­vertrag oder ein Kauf­vertrag unterschrieben wird. Planungs- und Beratungs­leistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.

Private und gewerbliche Antrag­steller können ausschließlich die Kredit­variante beantragen. Kommunen hingegen können die Kredit- oder die Zuschuss­variante beantragen.

Bei Wohngebäuden werden diese drei Effizienz­haus-Stufen gefördert:

• Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: zehn Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro

• Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro

• Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro

Bei Nichtwohngebäuden werden diese beiden Effizienz­gebäude-Stufen finanziell unterstützt:

• Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: zehn Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu drei Mio. Euro

• Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 3,75 Millionen Euro

Weitere Informationen finden Interessenten auf der Seite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home

Wohngebäude

Interesssenten können für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen die Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Die Förderung für die Bau­begleitung beantragen bauinteressenten direkt zusammen mit ihrem Kredit oder Zuschuss.

Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus

Wer ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienz­haus kaufen möchte, wird mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert. Der Tilgungs­zuschuss reduziert den zurück­zu­zahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Lauf­zeit. Je besser die Effizienz­haus-Stufe der Immobilie ist, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss. Auch für Einzel­maßnahmen erhalten Antragsteller einen Tilgungs­zuschuss. oder einen direkt ausgezahlten Zuschuss.

Darüber hinaus erhalten Antragsteller eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung.

Die Sanierung wird zukünftig gefördert, wenn der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für das Wohn­gebäude zum Zeit­punkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Bauherren fünf Prozent Extrazuschuss.

Gemeinsam mit einem Energie­effizienz-Experten kann ein individueller Sanierungs­fahrplan (iSFP) erstellt werden. Dann hat der Geförderte maximal 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienz­haus-Stufe zu erreichen. Das Extra: Der Zuschuss steigt um fünf Prozent.

Die Förderung für einzelne energetische Maßnahmen:

Kunden erhalten maximal 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit.

Die KfW-Bank fördert das Vorhaben, wenn der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für das Wohn­gebäude zum Zeit­punkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Ist die einzelne Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungs­fahrplans (iSFP), der innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird? Dann steigt der Tilgungs­zuschuss für diese Maßnahme um fünf Prozent.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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