Wieder staatliche Bauförderung
Programm für energieeffiziente Neubauten
Ab dem 20. April dieses Jahres können Interessenten wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses bzw. Effizienzgebäudes stellen. Grundsätzlich gilt: Der Antrag muss gestellt werden, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.
Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen. Kommunen hingegen können die Kredit- oder die Zuschussvariante beantragen.
Bei Wohngebäuden werden diese drei Effizienzhaus-Stufen gefördert:
• Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: zehn Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro
• Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
• Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
Bei Nichtwohngebäuden werden diese beiden Effizienzgebäude-Stufen finanziell unterstützt:
• Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: zehn Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu drei Mio. Euro
• Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3,75 Millionen Euro
Weitere Informationen finden Interessenten auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home
Wohngebäude
Interesssenten können für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen die Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Die Förderung für die Baubegleitung beantragen bauinteressenten direkt zusammen mit ihrem Kredit oder Zuschuss.
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
Wer ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen möchte, wird mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe der Immobilie ist, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Antragsteller einen Tilgungszuschuss. oder einen direkt ausgezahlten Zuschuss.
Darüber hinaus erhalten Antragsteller eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung.
Die Sanierung wird zukünftig gefördert, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Bauherren fünf Prozent Extrazuschuss.
Gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Dann hat der Geförderte maximal 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen. Das Extra: Der Zuschuss steigt um fünf Prozent.
Die Förderung für einzelne energetische Maßnahmen:
Kunden erhalten maximal 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit.
Die KfW-Bank fördert das Vorhaben, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Ist die einzelne Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird? Dann steigt der Tilgungszuschuss für diese Maßnahme um fünf Prozent.
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