Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen
Sparkasse Harburg-Buxtehude hilft bei Schwierigkeiten bei Verbraucherdarlehen wegen Corona-Krise

Sonja Hausmann (Vorstandsmitglied der Sparkasse Harburg-Buxtehude) und Andreas Sommer (Vorsitzender des Vorstands) versprechen Hilfe bei Schwierigkeiten bei Verbraucherdarlehen wegen der Cotona-Krise | Foto: Sparkasse Harburg-Buxtehude
  • Sonja Hausmann (Vorstandsmitglied der Sparkasse Harburg-Buxtehude) und Andreas Sommer (Vorsitzender des Vorstands) versprechen Hilfe bei Schwierigkeiten bei Verbraucherdarlehen wegen der Cotona-Krise
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Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise haben die Wirtschaft und die Menschen im Hamburger Süden erreicht. Sie werden dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von Verbrauchern zum Teil nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können. „In dieser schwierigen Situation sehen wir als Sparkasse unsere Verantwortung darin, den betroffenen Menschen zu helfen – schnell und gezielt. Das tun wir, indem wir unseren Kunden eine Aussetzung von Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate ermöglichen. Und das ab sofort“, sagt Andreas Sommer, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Harburg-Buxtehude.
Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1. April 2020 in Kraft treten.
Die Sparkasse Harburg-Buxtehude bietet bereits seit dem 26. März dieses Jahres derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten an. Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen müssen, wird den Kunden der Sparkasse Harburg-Buxtehude unter www.spkhb.de/corona ein einfacher Online-Weg angeboten, um eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umzusetzen. „Selbstverständlich sind auch telefonische Beratungen durch die Kundenberater unserer Sparkasse möglich“, versichert Andreas Sommer.
Bereits seit Mitte der Woche können Unternehmer, Selbständige und Freiberufler die aufgelegten Sonderprogramme von Bund und Land bei der Sparkasse Harburg-Buxtehude beantragen oder sich zu den Hilfspaketen beraten lassen. Die Sparkasse unterstützt ihre Kunden intensiv und persönlich, damit die Anträge durch die Förderbank so schnell wie möglich bearbeitet und ausgezahlt werden können.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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