WLH lobt "Gründungspreis 2015" aus
Jungunternehmer und Existenzgründer können sich bis 17. August bewerben
os. Buchholz. Die Anmeldefrist hat begonnen: Zum fünften Mal zeichnet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Harburg (WLH) mit dem "Gründungspreis" erfolgreiche unternehmerische Leistungen in der Region aus. Der Wettbewerb ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Gefragt sind nicht Größe der Unternehmung, sondern Einfallsreichtum, Marktfähigkeit und Perspektive.
Der Gründungspreis wird seit 2003 alle drei Jahre ausgelobt. Bewerben können sich Existenzgründer und Jungunternehmer, die ihre Firma zwischen dem 1. September 2011 und dem 31. August 2014 gegründet haben. Einzelpersonen sind ebenso willkommen wie junge Unternehmen oder Gründer, die einen bestehenden Betrieb übernommen haben. Betriebssitz des Unternehmens muss der Landkreis Harburg sein.
"Der Landkreis Harburg ist deutschlandweit eine der Hochburgen für Existenzgründer", sagt WLH-Geschäftsführer Wilfried Seyer. "Wir sind stolz auf die Menschen, die mit Mut und Unternehmergeist ihre Ideen umsetzen." Damit setzten sie positive Impulse für Wirtschaftskraft, Wachstum und Arbeitsplätze in der Region, so Seyer.
Über die Vergabe des Gründungspreises entscheidet eine unabhängige Jury. Die Preisverleihung findet am 6. November in der Burg Seevetal in Hittfeld statt. Dort können sich alle Bewerber mit einem kostenfreien Messestand präsentieren und sich ins Rennen um den "Publikumspreis" zu begeben.
Weitere Infos zur Ausschreibung und die Bewerbungsunterlagen können unter Tel. 04181-92360 und per E-Mail unter info@wlh.eu angefordert werden. Sie stehen auch unter www.wlh.eu zum Download bereit. Die Bewerbungsfrist endet am 17. August.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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