Immobilien-Markt: Wen betrifft das Besteller-Prinzip?
ah. Landkreis. Das „Bestellerprinzip“, das seit dem 1. Juni dieses Jahres für die Immobilienbranche gilt, ist für manchen Privatkunden noch nicht verständlich. „Viele Kunden, die bei mir anrufen, glauben, dass das Bestellerprinzip, bei dem der Auftraggeber die Gebühren übernimmt, auch beim Verkauf von Immobilien gilt“, sagt René Borkenhagen, Dipl.-Immobilienökonom (ADI) aus Buchholz (Bäckerstraße 6, Tel. 04181-939979-0, www.borkenhagen.co Aber: Das neue Bestellerprinzip gilt nur für die...