Urteil des Bundessozialgerichts
Doppelverbeitragung für Direktversicherungen bleibt
os. Hollenstedt. Enttäuschung bei bundesweit mehreren Millionen betroffenen Rentnern: Die sogenannte Doppelverbeitragung von Direktversicherungen bleibt bestehen. Wer Kapitalerträge aus einer betrieblichen Direktversicherung erhält, muss auf diese weiterhin Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. "Ich habe das Gefühl, dass weiter an allen Gesetzen vorbei kassiert und abgezockt werden darf", kritisiert der Kläger, Rentner...