Prozess in Buxtehude um beschlagnahmtes Geld
Der Staat behält die 100.000 Euro vorerst
100.000 Euro haben oder nicht haben ist ein gewaltiger Unterschied. Auf diese Summe muss D. (35) aus Neu Wulmstorf verzichten. Das Geld wurde bei einer Durchsuchung vor zwei Jahren beschlagnahmt. Das Schöffengericht Buxtehude lehnte kürzlich die Herausgabe ab. D. habe nicht plausibel erklären können, woher er das Geld, das in Plastik- und Alufolie auf einem Kleiderschrank lag, stamme. Sein Verteidiger Lorenz Hünnemeyer nannte die Einziehung der Summe dagegen "staatliches Raubrittertum". Er wird gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel einlegen.
D. wurde bereits 2020 verdächtigt, mit Waffen zu handeln und damit gegen das Kriegswaffengesetz verstoßen zu haben. Das SEK rückte an und seine Wohnung wurde durchsucht. Gefunden wurde nichts - außer den 100.000 Euro und weiteren 3.000 Euro in einer Schmuckschatulle. Dass es zu dieser Polizeiaktion kam, lag an Aussagen eines V-Mannes, der von der Hamburger Polizei geführt wird und auf den mutmaßlichen Waffenhandel im Zusammenhang mit einer Drogenermittlung hingewiesen hatte.
Gegen D. wurde das Verfahren wegen Waffenhandels eingestellt. Auch ein zweites von der Staatsanwaltschaft Stade eingeleitetes Verfahren wegen Geldwäsche brachte keine belastbaren Ergebnisse. Argumentationslinie der Ermittlungsbehörde: Die Riesensumme könne D. nicht durch einen mehr schlecht als recht laufenden Autohandel erwirtschaftet haben.
Strafverteidiger Hünnemeyer setzte dagegen: Wer ein schlechter Autoverkäufer sei, könne dennoch über Bargeld verfügen. Der Besitz von Barem sei schließlich nicht verboten. Den Ansatz der Staatsanwaltschaft nannte er "im Denken unlogisch". Denn: Drei Wochen vor der Durchsuchung bei D. wurde bei seinem Bruder ebenfalls durchsucht und eine scharfe Waffe wurde gefunden. Es sei schlicht und ergreifend nicht logisch, dass sein Mandant in diesem Fall das Geld nicht beiseitegeschafft habe. Das Paket, in dem sich die 100.000 Euro befanden, habe er für jemand anderen aufbewahrt.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Matthias Bähre urteilte schließlich, dass die 100.000 Euro eingezogen werden. D. habe nicht plausibel machen können, woher er die Summe habe. Der Gesetzgeber, so erklärt es Bähre auf WOCHENBLATT-Nachfrage, habe es dem Staat einfacher gemacht, Geld, dessen Herkunft nicht plausibel erklärbar sei und das auch aus Straftaten stammen könnte, einzuziehen. Trostpflaster für D.: Die 3.000 Euro aus der Schmuckschatulle bekommt er zurück. Ob er endgültig auf die sechsstellige Summe verzichten muss, wird demnächst eine Frage vor dem Landgericht Stade sein.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.