Drei Teenie-Einbrecher aus Buxtehude bleiben auf freiem Fuß
tk. Buxtehude. Diese Nachricht sorgte bei WOCHENBLATT-Lesern für Aufregung: Drei Teenie-Einbrecher (16) sind für mindestens für 15 Einbrüche und eine Brandstiftung in Buxtehude verantwortlich und laufen noch immer frei herum.
Das kriminelle Trio hat in der vergangenen Woche in einem Haus in der Kellerkuhle Feuer gelegt. Wenn der Besitzer nicht rechtzeitig zurückgekehrt wäre, würde das Gebäude vermutlich niedergebrannt sein. Als die drei Jugendlichen am vergangenen Donnerstag gegen 16 Uhr in ein Haus am Mühlenweg eingestiegen sind, wurden sie vom Bewohner (41) überrascht. Einer von ihnen warf einen Gegenstand durch die Glasscheibe der Tür. Der 41-Jährige wurde so schwer verletzt, dass er ins Krankenhaus musste. Alle drei Täter sind erst 16 Jahre alt - und: Sie sind nach ihrer Vernehmung und erkennungsdienstlichen Behandlung wieder auf freiem Fuß. Sie wurden, wie es in der Pressemitteilung der Polizei heißt, wegen "fehlender Haftgründe der Obhut der Eltern übergeben."
Wie kann das sein, fragen unter anderem WOCHENBLATT-Leser, die diese Nachricht auf unserer Facebook-Seite (www.facebook.com/KreiszeitungWochenblatt) gelesen haben. Die drei Jugendlichen haben einen Schaden von rund 100.000 Euro angerichtet. Allein bei dem Brand entstand laut Polizei ein Sachschaden von ungefähr 50.000 Euro. Die Attacke auf den Hausbesitzer zeigt: Gewaltbereitschaft scheint ebenfalls vorhanden zu sein.
Die Beweise nach Wohnungsdurchsuchungen erhärten laut Polizeiangaben zudem den Verdacht auf mindestens 15 Einbrüche. Teile der Beute konnten konkreten Taten zugeordnet werden. Auch wenn die drei 16-Jährigen nach WOCHENBLATT-Informationen bislang "unbeschriebene Blätter" sind, bleibt die Frage, warum es angesichts der Schwere der Straftaten keine U-Haft gab.
Oberstaatsanwalt Kai-Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, erklärt: "Die Hürden für Untersuchungshaft bei Jugendlichen sind sehr hoch." U-Haft dürfe beispeislweise erst nach dem vollendeten 16 Lebensjahr verhängt werden. Das hätten die Beschuldigten gerade erst erreicht. Zudem gelte nur Fluchtgefahr als möglicher Haftgrund. Das liege in dem konkreten Fall nicht vor, die drei Beschuldigten wohnen bei ihren Eltern. Daher habe die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf U-Haft gestellt.
Ob es schließlich vor dem Jugendrichter zu einer harten Strafe kommt? "Bei der Schwere der Taten wäre eine Jugendstrafe durchaus in Betracht zu ziehen", sagt Breas. Möglich also, dass das junge Einbrecher-Trio nicht nur mit Arbeitsauflagen davon kommt.
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