Durchsuchung erst nach fünf Monaten: Zu wenig Personal bei den Ermittlungsbehörden

Um Kriminelle im Darknet zu fassen, fehlt es häufig an Spezialisten bei den Ermittlungsbehörden | Foto: tk
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Nach Harsefelder Falschgeld-Fall: Warum dauerte es fünf Monate bis zur Durchsuchung?

tk. Landkreis. Wer Falschgeld in Umlauf bringt, begeht eine Straftat. Das WOCHENBLATT hatte über einen jungen Mann berichtet, der zu 6.300 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, weil er im Darknet 30 gefälschte 50-Euro-Noten gekauft hatte. Was bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht in Buxtehude auch herauskam: Es dauerte fünf Monate, bis der Durchsuchungsbeschluss bei dem Harsefelder vollstreckt wurde. Und: Die zypriotischen Bankdaten des Darknet-"Geschäftspartners" waren bekannt. Der Richter fragte daher nach: "War das ein Anlass für weitere Ermittlungen?" Antwort der Ermittlungsbehörde: "Nein".
Wie kann das angehen?, wollte das WOCHENBLATT wissen. Wer nachfragt und Insidern Anonymität zusichert, erfährt Erstaunliches: Für Durchsuchungen fehle bei der Polizei häufig das Personal, für Ermittlungen im Darknet gebe es nicht genug Spezialisten und die Gesetze in  Deutschland verbieten den Ermittlern vieles, was in anderen Ländern zu Fahndungserfolgen führt.

Dass der Durchsuchungsbeschluss erst nach fünf Monaten vollstreckt wurde, sei keine Seltenheit. Wenn zu wenig Personal da ist, müsse nach Wichtigkeit entschieden werden. Der Harsefelder war ein "kleiner Fisch". "Hauptsache, das passiert innerhalb von sechs Monaten", so ein Insider. Sonst sei der Beschluss hinfällig.

Dass es nicht zu weiteren Ermittlungen über das zypriotische Konto gekommen sei, liege daran, dass die Erfolgsaussichten gering gewesen wären. "Wer im Darknet Illegales treibe, meldet sich nicht mit seinem richtigen Namen bei einer Bank auf Zypern an", so ein Experte. Dahinter gebe es mit Sicherheit noch weitere Verschlüsselungs-Komponenten. Für etwas, das wenig Aussichten auf Erfolg habe, gebe es einfach keine personellen Kapazitäten mehr.
Und für die Ermittler in der Provinz gibt es ein handfestes, weiteres Problem: "Im Darknet kommen wir nicht voran, weil das nur Spezialisten können", so ein Ermittler gegenüber dem WOCHENBALTT. Und die sitzen vor allem beim BKA. Ein Falschgeld-Fall aus dem Kreis Stade sei viel zu klein. Theoretisch möglich wäre es natürlich, in den niedersächsischen Ermittlungsbehörden solche Spezialisten einzustellen. "Aber wovon sollen wir die bezahlen?", sagt ein Mitarbeiter. In der freien Wirtschaft bekommen solche Fachkräfte ein Vielfaches an Gehalt.

Was manche Mitarbeiter in den Ermittlungsbehörden zudem frustriert, ist die Gesetzeslage in Deutschland. "Wir dürfen nicht, was andere können", sagt ein Mitarbeiter. Beispiel: Wenn es der Polizei gelinge, eine Handelsplattform im Darknet "zu kapern", nütze das wenig. Um erfolgreich zu ermitteln, müssten die Beamten selbst Straftaten begehen. Etwa Falschgeld oder Drogen anbieten. Das ist in Deutschland verboten. Ein Ermittler gegenüber dem WOCHENBLATT: "Wenn Kinderpornoringe gesprengt werden, bekommen die deutschen Ermittler die Informationen über die deutschen Täter meist aus dem Ausland. Aktuelles Beispiel: Im sogenannten "Staufen-Prozess" stehen derzeit Mutter und Stiefvater sowie mehrere Sextäter vor Gericht. Sie haben einen Jungen dutzendfach vergewaltigt. Auf die Spur dieser Bande kam die Polizei durch Hinweise aus Australien und Neuseeland.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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