Falschgeld im Darknet gekauft: Falsche Fuffziger wurden sehr teuer
Keine schlaue Idee! Harsefelder bestellte Falschgeld im Darknet
tk. Buxtehude. Neugierde und Mut, etwas Neues zu wagen, sind eigentlich positive Eigenschaften. Für einen Mann (24) aus Harsefeld endete seine Entdeckungsreise ins Darknet, die halblegale Seite des Internet, allerdings vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Buxtehude. Er muss eine saftige Geldstrafe von 6.300 Euro bezahlen, weil er gefälschte 50-Euro-Scheine in Umlauf gebracht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Haftstrafe gefordert. Die Geldnoten hatte der Angeklagte im Darknet gekauft.
Der Mann räumte gegenüber dem Gericht die Vorwürfe ein. "Ich wollte mir selbst ein Bild vom Darknet machen", sagte er. In einem Shop sei das Falschgeld das günstigste Angebot gewesen. "Da soll es sogar Auftragskiller geben", drückte er seine Verwunderung über scheinbar unbegrenzten illegalen Einkaufsspaß aus. Er überwies 40 Euro auf ein zypriotisches Konto und bekam dafür 30 falsche 50-Euro-Scheine. Auf den ersten Blick ein "echtes Schnäppchen", denn bestellt hatte er nur 25 gefälschte Banknoten. "Ich hätte auch nicht gedacht, dass das wirklich klappt", erklärte er dem Gericht. Doch das Falschgeld landete tatsächlich in seinem Briefkasten.
Eigentlich wollte er die Fälschungen auch gar nicht in Umlauf bringen, sagte der 24-Jährige. Das fand Richter Erik Paarmann jedoch wenig überzeugend. "Sie hatten den Vorbehalt, damit auch loszugehen." Geldprobleme habe er keine, versicherte der Angeklagte. Aufgrund zweier Schicksalsschläge habe er aber eine "Scheiß-egal-Haltung" entwickelt und die Fälschungen dann doch ausgegeben, erklärte der junge Mann dem Gericht.
So richtig clever war sein Vorgehen dabei nicht. Er kaufte zwei Mal mit dem Falschgeld Kleinigkeiten in Harsefeld ein. Beim dritten Mal prüfte die Kassiererin die Note und erkannte die Fälschung. In diesem Geschäft war der junge Mann mit Namen und Anschrift bekannt. Damit war er aufgeflogen und die Polizei stand mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seiner Tür.
Der Beamte der Polizeiinspektion Stade sagte als Zeuge vor Gericht aus. Der Angekagte habe seine Geldbörse mit dem Rest des Falschgeldes sofort ausgehändigt. Während der Vernehmung habe er zudem erklärt, einige Scheine weggeworfen zu haben, weil er sich beim ersten Falschgeld-Einkaufsbummel doch nicht getraut habe, die Scheine einzusetzen.
Der Staatsanwalt schoss in seinem Plädoyer scharf: Er forderte ein Jahr und sieben Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Eine solche Tat gefährde das Währungssystem der Bundesrepublik "nicht unerheblich".
"Von dieser Härte bin ich überrascht", setzte die Anwältin Sabine Hippert-Otromke dagegen. Sie betonte, dass ihr Mandant nicht mit krimineller Energie gehandelt habe und daher von einem minder schweren Fall ausgegangen werden könne. Sie forderte eine Geldstrafe von 1.300 Euro.
Das Gericht hielt dem Angeklagten sein Geständnis und das Fehlen jeglicher Vorstrafen zu Gute. Zudem sei der Schaden gering. Aber: "Wer Falschgeld bestellt, will es auch benutzen", urteilte das Schöffengericht und verhängte die hohe Geldstrafe von 6.300 Euro (180 Tagessätze zu 35 Euro), die in Monatsraten von 150 Euro bezahlt werden kann.
• Das Darknet ist die sogenannte dunkle Seite des Internet. Nur mit speziellen Browsern, die schwer nachverfolgt werden können - und die vollkommen legal sind -, können diese Seiten im Netz angesteuert werden. Das ist unter anderem für Menschen wichtig, die in Diktaturen leben und nur so Informationen austauschen können. Auf der anderen Seite ist das Darknet ein Tummelplatz für Kriminelle. Das WOCHENBLATT hatte vor rund zwei Jahren ausprobiert, wie schnell theoretisch ein Nutzer eine Waffe kaufen könnte. Es brauchte nur zehn Minuten.
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