Gericht hob zuvor seinen Haftbefehl auf: Hat ein verurteilter Verbrecher HSV-Investor Ernst B. getötet?
tk. Stade. Hat ein verurteilter Straftäter aus Stade, der sich auf freiem Fuß befand, weil ein Haftbefehl gegen ihn aufgehoben wurde, den HSV-Investor Ernst B. in Bützfleth überfallen? Die Ermittlungsbehörden haben einen konkreten Verdacht, wer den Unternehmer (79) am 9. September in seinem Haus dermaßen schwer misshandelt hat, dass der Senior wenig später starb. Im Visier: Vier Männer. Drei der namentlich bekannten Verdächtigen sind offenbar auf der Flucht.
Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, bestätigt gegenüber dem WOCHENBLATT, dass vier Männer unter Tatverdacht stehen. Darunter soll sich auch Bs. Enkel befinden, den die Ermittlungsbehörden als Hinweisgeber verdächtigen.
Was diesen Fall brisant macht: Einer der Verdächtigen, Mahmoud W. (25), war drei Wochen vor dem Bützflether Raubmord vom Landgericht Stade wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Am Tag der Urteilsverkündung hatte das Gericht aber den Haftbefehl aufgehoben, sodass W. bis zum geplanten Haftantritt auf freiem Fuß war. Vorher saß er monatelang in Untersuchungshaft.
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