Gibt es für den 17-jährigen Intensivtäter nur noch Knast?

Ein junger Intensivtäter sitzt wieder in U-Haft | Foto: Fotolia/bluedesign
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tk. Buxtehude. "Wegsperren, am besten für immer", fordern Hardliner. "Es muss doch einen Weg geben, einen 17-jährigen Jugendlichen von seiner Karriere als Berufskriminellen abzubringen", halten optimistisch denkende Menschen dagegen. Es geht um einen Buxtehuder Intensivtäter, der nach einem Raubüberfall einmal mehr in Untersuchungshaft sitzt. Seit seinem 14 Lebensjahr ist er zum dritten Mal in Haft. Das WOCHENBLATT hat - in diesem Fall ohne Namen zu nennen -  mit Menschen gesprochen, die den Fall und den Jugendlichen kennen. "Im direkten Gespräch ein charmanter und sympathischer Typ", sagt zum Beispiel ein Pädagoge. Tatsache ist aber auch: Der junge Mann hatte schon eine lange Strafakte, bevor er mit 14 Jahren strafmündig wurde.

Der 17-Jährige war einer der Rädelsführer der sogenannten "Bollweg-Gang" in Buxtehude. Mit seinem älteren Bruder und in wechselnder Besetzung terrorisierte diese Gruppe die Stadt. Unter anderem wurden von ihnen 50 Autos demoliert. Auch für Körperverletzung und Einbruch stand der heute 17-Jährgie schon vor dem Jugendgericht. Seine Bewährung dauert noch bis 2019. Aktuell wird gegen ihn wegen eines Einbruchs, Raub und Körperverletzung ermittelt.

In diesem Fall wurde von Behörden und Jugendgericht nichts unversucht gelassen, den Jugendlichen, der keinen Schulabschluss hat, auf den richtigen Weg zu bringen. Er war mehr als ein Jahr in einer pädagogischen Einrichtung in Rumänien. Das hat mehr als 100.000 Euro gekostet. Dort sollte er das soziale Miteinander und das Akzeptieren von Regeln lernen. Außerdem wurde er mit Einzelunterricht beschult.

Als er zurückkam haben wir ihm viele weitere Angebote gemacht", sagt ein Pädagoge, der die Akten kennt. In Anspruch nahm er sie nicht. Der Kontakt zur Familie des Jugendlichen soll - nach Problemen am Anfang - mittlerweile gut und intensiv sein, so ein Insider. Im Oktober wurde bekannt: Der junge Mann ist "wieder unterwegs". Unterwegs heißt: Er soll mit einem Komplizen bei einem Einbruch mehr als 1.000 Euro erbeutet haben. Vor wenigen Tagen soll er zwei Jugendliche vor dem Buxtehuder Marktkauf Geld abgenommen und sie geschlagen haben. Eines der Opfer, das sein Geld zurückverlangte, soll er einige Tage später mit Faustschlägen traktiert haben. Die Quittung: U-Haft. Mittlerweile soll der junge Mann auch Drogenprobleme haben.

"Da kommt jetzt einiges zusammen", sagt ein Jurist. Neben einigen neuen Verfahren wird auch das zurückliegende Urteil einbezogen. Denkbar wäre es sogar, dass am Ende eine Strafe herauskommt, die mehr als vier Jahre beträgt. Dann wäre die Jugendkammer des Landgerichtes Stade und nicht die Buxtehuder Jugendrichterin zuständig.

Was nach Ansicht von Insidern bemerkenswert ist: Der Haftbefehl wurde mit allen drei zur Verfügung stehenden Gründen bejaht: Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr. Das geschehe bei Jugendlichen nur sehr selten. So sollen im Vorfeld des ersten Prozesses Zeugen bedroht worden sein.
Hätte diese erschreckende kriminelle Karriere verhindert werden können? Darin sind sich Experten uneinig. Ein Pädagoge sagt, dass es schon lange vorher, "mehr klare Kante hätte geben müssen". Jetzt, darin besteht Einigkeit, "ist der Zug wohl abgefahren".

Zuständig für den Minderjährigen war bislang überwiegend das Jugendamt in Buxtehude. Weil der Jugendliche seit kurzer Zeit anderswo im Landkreis Stade wohnt, sind jetzt die Mitarbeiter des Jugendamtes vom Landkreis am Zuge. Doch auch dort wird es wohl kaum ein Patentrezept geben.

Das sagt der Anwalt Lars Zimmermann, der den 17-Jährgien vertritt: Bislang habe er noch keine Akteneinsicht, so der Strafverteidiger. Er sei aber der Ansicht, dass der Haftbefehl "oberflächlich gehalten" sei. Zudem gibt Zimmermann zu bedenken, dass gerade im Jugendstrafrecht die U-Haft gegen die Unterbringung in einer jugendtherapeutischen Einrichtung aufgehoben werden könne.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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