Landkreis Stade
In Weißrussland abgetaucht: Mutmaßlicher Mörder von Gerd Hennig in Litauen gefasst
Seit 2010 wurde der Weißrusse wegen des Mordes an Gerd Hennig gesucht
tk. Stade. Das ist ein großer Erfolg für die Stader Ermittlungsbehörden: Ein mutmaßlicher Mörder, der sich jahrelang in Weißrussland versteckt hatte, ist bei seiner Einreise nach Litauen festgenommen worden und sitzt inzwischen in Deutschland in Untersuchungshaft. Er soll gemeinsam mit einem noch abgetauchten, aber namentlich bekannten Komplizen den Oldendorfer Zaunbauunternehmer Gerd Hennig im Dezember 2010 getötet haben. Der Drahtzieher und ein weiterer Helfershelfer wurden im August 2014 bereits vom Landgericht Stade verurteilt. Der jetzt festgenomme Weißrusse (31) soll mit einem Landsmann in das Haus von Hennig eingedrungen sein und den Unternehmer derart massiv misshandelt haben, dass er an den Folgen starb.
Jahrelang habe die Staatsanwaltschaft Stade versucht, des Mannes habhaft zu werden, erklärt Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas. Dass er nach Weißrussland geflüchtet war, sei bekannt gewesen. Doch es gibt kein Auslieferungsabkommen mit diesem Land und die Zusammenarbeit mit den dortigen Behörden sei schwierig gewesen. Weil sogar der zeitweise Aufenthaltsort des mutmaßlichen Mörders bekannt gewesen sei, habe es Überlegungen gegeben, ihm in Weißrussland den Prozess zu machen. Allerdings wollte die weißrussische Justiz bereits im Vorfeld mehrere Tausend Seiten aus den Ermittlungsakten übersetzt haben.
Die Staatsanwaltschaft Stade hat den Flüchtigen und diesen Fall aber nie aus den Augen verloren. So wurde im Juni 2017 beispielsweise der internationale Haftbefehl erneuert.
Zum Verhängnis wurde dem Mann jetzt seine eigene Dummheit. Am 20. Oktober stieg er in einen Zug und reiste nach Wilnius in Litauen. Am Grenzübergang des EU-Landes wurde er kon-trolliert - und, da per Haftbefehl gesucht, festgenommen.
Die litauischen Justizbehörden informierten sofort die Stader Ermittler, die den internationalen Haftbefehl ins Litauische und Englische übersetzen ließen. Daraufhin schickte ein Gericht in Wilnius den 31-Jährigen für drei Monate in Untersuchungshaft in Litauen. Die deutsche und die litauische Seite hatten damit genug Zeit, um das offizielle Auslieferungsverfahren einzuleiten und zu prüfen. "Wir haben Akten übersetzt und rübergeschickt", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Schließlich stimmte Litauen der Auslieferung zu und Beamte des Niedersächsischen Kriminalamts (LKA) holten den mutmaßlichen Mörder am 23. November ab. Noch auf dem Frankfurter Flughafen klickten endgültig die Handschellen und der deutsche Haftbefehl wurde vollstreckt. Seitdem sitzt der Weißrusse in Niedersachsen in Haft.
Die Staatsanwaltschaft Stade bereitet jetzt die Anklage vor. Kai Thomas Breas geht davon aus, dass sie Ende Januar bis Anfang März fertig ist. Dann könnte die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Stade innerhalb der folgenden sechs Monate beginnen. Der Oberstaatsanwalt ist sicher, dass die Beweislage so gut ist, dass die Anklage wegen Mordes in Tateinheit mit Raub zu einer Verurteilung führen wird. Auf Mord steht lebenslänglich.
Der Unternehmer Gerd Hennig wurde im Dezember 2010 in seinem Haus in Oldendorf überfallen. Seine Frau war ebenfalls zu Hause. Die beiden Männer aus Weißrussland, die in sein Haus eingedrungen waren, erpressten die PIN-Nummern von Bankkarten und hoben 12.000 Euro von mehreren Konten ab. Die beiden Männer misshandelten ihr Opfer mit äußerster Brutalität. Gerd Hennig erstickte an den Folgen seiner Knebelung an einer Blutansammlung in den oberen Atemwegen.
Schnell stellte sich bei den Ermittlungen heraus, das Sergej L. aus Himmelpforten der Drahtzieher der Tat war. Er wurde im August 2014 vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Komplize Alexander V. aus Oldendorf musste für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Prozess war mit 121 Verhandlungstagen eine langwierige Aufarbeitung der brutalen Tat. Gerd Hennigs Frau ist nach der Tat in ihr Heimatland Polen zurückgekehrt. Über die Festnahme und den anstehenden neuen Prozess sei sie informiert worden, so Kai Thomas Breas. Unklar sei aber noch, ob sie als Nebenklägerin auftreten werde. Als Zeugin wird sie aber vor Gericht erscheinen müssen.
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