Intensivtäter: Jugendliches Terror-Duo (12 und 15) darf nicht mehr in die Buxtehuder Innenstadt

Vor allem auf der Bahnhofstraße in Buxtehude hat das junge Terror-Duo sein Unwesen getrieben
  • Vor allem auf der Bahnhofstraße in Buxtehude hat das junge Terror-Duo sein Unwesen getrieben
  • hochgeladen von Tom Kreib

tk. Buxtehude. Hartes Durchgreifen von Polizei und Buxtehuder Stadtverwaltung: Zwei Intensivtäter, die erst 12 und 15 Jahre alt sind, dürfen ein halbes Jahr lang weite Teile der Buxtehuder Innen- und Altstadt nicht betreten. Sie haben Menschen vor allem auf der Bahnhofstraße terrorisiert. Seit Juli 2011 sind sie 40 bzw. 50 Mal als Straftäter aufgefallen.
Was die beiden Minderjährigen auf dem Kerbholz haben, ist wahrlich kein Pappenstil: Sogar gefährliche Köperverletzung fällt darunter. Sowohl der 12- als auch der 15-Jährige haben zugetreten. Nach WOCHENBLATT-Informationen mit dem Schuh gegen den Kopf eines ihrer Opfer.
Das WOCHENBLATT hat nachgefragt: Respekt vor anderen Menschen scheint etwas zu sein, was diese beiden Intensivtäter nicht kennen. Sogar einem Polizisten soll der 12-Jährige, als er mit einem geklauten Fahrrad erwischt wurde, "Fick Dich ins Knie" an den Kopf geworfen haben. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Diebstahl stehen auf der langen Sünden-Liste.
Hilfsangebote, etwa aus dem Jugendamt, stießen bei den kriminellen Jugendlichen aber offenbar auch bei den Eltern auf taube Ohren. Nach WOCHENBLATT-Informationen sollen sich die Eltern teilweise sogar geweigert haben, ihre Kids von der Polizei abzuholen. Schließlich könnten die auch selbst nach Hause kommen.
Nachdem die Beiden im April bzw. Juni erneut als Terror-Duo aufgefallen waren, hat die Summe der Delikte zu der rigorosen Entscheidung von Polizei und Stadtverwaltung geführt: Bahnhofstraße, Gildestraße, Poststraße und Brüningstraße sind vorerst für ein halbes Jahr für diese beidern Intensivtäter tabu. Das Betretungsverbot kann verlängert werden.
Wenn die beiden Heranwachsenden totzdem dort auftauchen, wird jedes Mal ein Zwangsgeld in Höhe von 150 Euro fällig. Diese Forderung richtet sich an die Eltern. Wenn die nicht zahlen, kann nach WOCHENBLATT-Informationen ersatzweise auch Haft angeordnet werden.
Polizei und Stadtverwaltung hoffen, dass diese Maßnahme einen Lerneffekt für die jugendlichen Intensivtäter hat. In Stade hat es 2007 eine ähnliche Maßnahme gegeben. Das hat nach Angaben der Polizei gefruchtet.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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