Irre Geschichte: Ein Tag Knast wegen Falschparkens
Warum die Staatsanwaltschaft Stade auch bei 8,07 Euro kein Pardon kennt
tk. Stade Diese Geschichte klingt wie ein Witz: Ein Mann (28) hatte ein Knöllchen wegen Falschparkens nur zur Hälfte bezahlt und sollte dafür einen Tag in den Knast. Der 28-Jährige kam laut einer Pressemitteilung der Bundespolizei Flughafen Hamburg am Montag in Fuhlsbüttel an. Und prompt winkten die Beamten bei seiner Einreise aus der Türkei mit den Handschellen.
Wie das kam? 2015 hatte der deutsche Staatsbürger, über dessen Identität die Bundespolizei nichts verrät, ein Ticket über 15 Euro wegen Falschparkens kassiert. Er zahlte nur 6.93 Euro und schuldete der betroffenen Kommune damit 8,07 Euro. Offenbar war der Parksünder nicht bereit zu zahlen und so setzten sich die Mühlen der Strafverfolgung in Bewegung. Die Staatsanwaltschaft Stade beantragteeinen Erzwingungshaftbefehl. Die Adresse des "Sünders" war nicht bekannt. Die Bundespolizei vollstreckte den Haftbefehl und stellte den Mann vor die Wahl: Ein Tag Knast oder die inzwischen auf 53,60 Euro angestiegene Summe sofort bezahlen.
Ist das nicht übertrieben? 8,07 Euro setzen einen teuren und aufwendigen Bearbeitungsprozess in Gang: Der Verkehrsüberwacher der Kommune, die Verkehrsbehörde des Landkreises, schließlich die Staatsanwaltschaft Stade, das Amtsgericht und in letzter Konsequenz die Polizei befassten sich mit einem Falschparker, der dem Staat weniger als zehn Euro schuldet.
Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, kommentiert den kuriosen Fall: "Auch bei 8,07 Euro müssen wir vollstrecken, denn sonst wird dieses Schwert stumpf." Der Rechtsstaat müsse deutlich machen, dass er seine Forderungen nicht auf sich beruhen lässt. "Die Ansicht, dass sich der Aufwand bei 8,07 Euro nicht lohnt, gibt es nicht", so Breas.
Der Falschparker entschied sich am Montag übrigens fürs Bezahlen. Was für ein Glück für den Steuerzahler: Ein Tag Knast samt Transport hätte noch einmal rund 200 Euro obendrauf gekostet.
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