Angeklagter entgeht Gefängnis nur ganz knapp
Mercedes E-Klasse mit 9.500 Euro Falschgeld bezahlt
tk. Buxtehude. Wer eine Haftstrafe kassiert, die zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. Wer das dennoch tut und erneut eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe bekommt, käme bei Straftat Nummer drei eigentlich ins Gefängnis. Dass der Angeklagte P. (32) vor dem Schöffengericht in Buxtehude mit einer dritten Bewährung davonkam, kann getrost als kleines juristisches Wunder bezeichnet werden. Er hatte in Harsefeld einen Mercedes mit 9.500 Euro Falschgeld bezahlt. Dafür kassierte er zwei Jahre - erneut ausgesetzt zur Bewährung.
Der Angeklagte, der jetzt in Bremerhaven lebt, hatte im Januar 2019 in Harsefeld eine gebrauchte E-Klasse gekauft. Bezahlt hatte er die Summe von 9.500 Euro mit Blüten. Kuriosum am Rande: P. hatte gleich 10.500 Euro in falschen Fuffzigern dagelassen. Die Frau des Autoverkäufers hatte beim erneuten Nachzählen gleich den Verdacht, dass die Scheine nicht echt sind. Was die Polizei am nächsten Tag bestätigte. Glück für den Harsefelder: Das Auto wurde in Hamburg schnell gefunden und er bekam seinen Mercedes zurück. "Hinterher ist man immer schlauer", sagte er vor Gericht als Zeuge. Um das Auto wieder anzumelden und neue Schlüssel zu besorgen, musste er noch 1.000 Euro investieren. Wieso es überhaupt zu dem Falschgeld-Deal kam, wollte P. dem Gericht mit einer Story erklären, zu der die Vorsitzende Richterin sagte: "Das kaufen wir Ihnen nicht ab." Er sei selbst bei einem Autoverkauf mit Blüten bezahlt worden. Daher habe er für seinen Auftraggeber einen anderen Wagen beschaffen müssen - mit dem Falschgeld. Der große Unbekannte habe ihn unter Druck gesetzt.
"Es tut mit leid", sagte P. mehrfach. Dem Harsefelder übergab er im Gericht 400 Euro, damit seine Kosten zumindest zum Teil gedeckt sind. Die Entschuldigung nahm der Geschädigte an.
Dass der Angeklagte, der elf Eintragungen im Bundeszentralregister hat - von Fahren ohne Führerschein bis Betrug -, dem Knast dennoch knapp entkam, begründete die Richterin mit seiner günstigen Sozialprognose. P. erzählte, dass er keine Drogen und Alkohol mehr konsumiere, sich von alten Freunden aus Hamburg gelöst habe. Er wolle sich um Arbeit oder noch besser um eine Ausbildung bemühen. Außerdem sei er Pfleger seiner schwer kranken Mutter. Und seine Verlobte, die Sozialpädagogik studiere, stehe fest an seiner Seite.
Sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin schienen überzeugt zu sein, dass der Angeklagte jetzt auf dem richtigen Weg ist. Immerhin hat er seit Januar 2019 keine Straftat mehr begangen. Ps. Anwältin plädierte auf ein Jahr und zwei Monate, der Staatsanwalt forderte ein Jahr und zehn Monate und das Schöffengericht urteilte schließlich: zwei Jahre. Das ist die Grenze, bei der eine Haftstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
"Es gibt vieles, was für Sie spricht", so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zum Angeklagten. Sie attestierte ihm beim Falschgeld-Geschäft eine "erhebliche kriminelle Energie". Zumindest rhetorisch gab es einen Warnschuss: Das Gericht habe gehadert, ob es noch einmal Bewährung geben könne. "Noch eine Straftat und das war es dann", so die Richterin. Dann kämen zu den zwei Jahren noch zwei Mal neun Monate aus den vorangegangenen Urteilen hinzu.
Randnotiz beim Prozess: Neben P. war auch S. aus Hamburg angeklagt. Der wurde freigesprochen, weil er nur der Begleiter mit den größeren Auto-Kenntnissen gewesen sei. "Der hatte mit dem Falschgeld nichts zu tun", versicherte der Angeklagte P. gleich zu Beginn des Verfahrens.
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