Neu Wulmstorfer Horrorunfall vor Gericht: War illegales Autorennen schuld?
tk. Neu Wulmstorf/Tostedt. Das Wort Horrorunfall beschreibt dieses Unglück nicht einmal ansatzweise: Ein übermotorisiertes Auto mit gut 500 PS raste im Sommer 2015 in Neu Wulmstorf in ein anderes Fahrzeug. Die Fahrerin (59) in dem Wagen wird lebensgefährlich verletzt, ihr Hund stirbt. Die Frau wird lebenslang an den Folgen des Unfalls leiden. Sie sitzt im Rollstuhl. Vor dem Amtsgericht Tostedt wird der Unfall jetzt juristisch aufgearbeitet. Der Unfallverursacher ist wegen schwerer Körperverletuzng angeklagt. Dabei stellt sich eine Frage: Kam es zu dem Unfall, weil es sich um ein illegales Autorennen handelte?
Lars Zimmermann, Strafverteidiger aus Buxtehude, vertritt die 59-Jährige in der Nebenklage. "Das ist eine dermaßen üble Geschichte, dass einem die Worte fehlen", sagt er dem WOCHENBLATT. Der heute 26-jährige Unfallverursacher war mit einem Audi Quattro RS6 - Beschleunigung von Null auf 100 in 3,7 Sekunden - in Neu Wulmstorf innerorts unterwegs. Der Unfallsachverständige hat festgestellt, dass er mit mindestens 130 Stundenkilometern in das Auto der Frau gedonnert ist. Der Sportwagen hob ab und flog mehrere Meter weit. Der Wagen gehörte einem Bekannten des Angeklagten. Er wollte etwas von Haus des Autobesitzer abholen, zitiert Zimmermann die Aussagen. Was das gewesen sei, könne der junge Mann nicht mehr sagen.
Dass er zu schnell gefahren sei, räume er ein, so Zimmermann. Dass es sich um ein Rennen gehandelt habe, dagegen nicht. Laut Strafverteidiger habe aber sogar die Polizei in ihrem Einsatzbericht notiert, dass dieser Verdacht bestehe. Denn: Ein Freund des Unfallfahrers war zu dem Zeitpunkt mit einem Ferrari in unmittelbarer Nähe unterwegs. Zumindest ein Zeuge, so Zimmermann, habe den Ferrari Sekunden nach dem Crash am Unfallort gesehen. Der Fahrer soll später auch noch negativ aufgefallen sein, weil er Fotos machte und Handyvideos drehte. "Die Meinungen darüber, ob es ein illegales Rennen war, gehen vor Gericht auseinander", sagt Lars Zimmermann. Was allerdings am zweiten Verhandlungstag herauskam: Nach dem Unfall wurde der Angeklagte noch zwei Mal mit zu hohem Tempo erwischt. Einen Vorfall habe er auch eingeräumt, so der Jurist, der auch konstatiert: "Sein Führerschein wurde nicht eingezogen".
Auf schwere Körperverletzung stehe eine Strafe von ein bis zehn Jahren, so Anwalt Zimmermann. Zur Bewährung wird die Haft nur dann ausgesetzt, wenn sie unter zwei Jahren bleibt.
Das Urteil wird am Mittwoch, 1. Februar, um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Tostedt fallen.
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