Stade
Neue Fakten im "Maskenmann"-Fall

Martin Ney während des Prozesses vor dem Landgericht Stade | Foto: archiv
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Der zu Lebenslang verurteilte Kindermörder hat Passwörter verraten

tk. Stade. Martin Ney hat als "Maskenmann" in den 1990er- und 2000er-Jahren Angst und Schrecken verbreitete. Er wurde vor etwas mehr als fünf Jahren vom Landgericht Stade wegen dreifachen Mordes an Kindern zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch plötzlich beherrscht der Mörder und Sexualstraftäter wieder die Schlagzeilen. Grund: Der Polizei ist es gelungen, die Datenträger Neys auszuwerten. Er hat den Ermittlern der "Soko Dennis" aus Verden freiwillig die Passwörter gegeben. Darauf hatten Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft während des Prozesses vergeblich gehofft.

Rückblick: Während das Verfahrens 2013 am Landgericht in Stade, fand der Nachmieter von Neys Wohnung in Hamburg die Datenträger, die unter der Dunstabzugshaube versteckt waren. Selbst Spezialisten konnten sie nicht knacken.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum "Maskenmann" wurden damals bei der Statsanwaltschaft Stade angesiedelt. Deren Sprecher, Oberstaatsanwalt Kai-Thomas Breas, bestätigt die Neuigkeiten. Mehr als sechs Jahre habe es gedauert, die Passwörter zu bekommen.

Aktuell werde gegen den rechtskräftig verurteilten Täter kein neues Verfahren angestrengt. Die Auswertung diene der Abrundung der Ermittlungen. Aber die Datenträger werden auch aus anderen Gründen gründlich ausgewertet. Es gibt aus Holland und Frankreich zwei offizielle Rechtshilfeersuchen bei der Staatsanwaltschaft Stade. In den beiden Nachbarländern wurden zwei Kinder von einem schwarzgekleideten, maskierten Täter getötet. Für die Ermittler in Holland und Frankreich seien die Ergebnisse der Datenauswertung hochinteressant, so Breas. "Was auf den Datenträgern drauf ist, wissen wir aber noch nicht", sagt der Oberstaatsanwalt.

Martin Ney wurde verurteilt, weil er 1992 Stefan Jahr (†13) aus einem Internat in Scheeßel (Kreis Rotenburg) entführt, missbraucht und getötet hat. 1995 tötete er Dennis Rostel und 2001 Dennis Klein (†9), als der sich gegen die Entführung aus einem Schullandheim in Bremerhaven wehrte. Zudem hat Ney weitere Kinder sexuell missbraucht.

Das Gericht stellte in seinem Urteil die besondere Schwere der Schuld fest. Das heißt, dass Neys Strafe nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Es ist von einer Mindeshaftdauer von 25 bis 26 Jahren auszugehen. Auch dann ist die Freilassung nicht sicher. Ob der Maskenmann noch gefährlich ist, wird ein Gutachter klären.

Die Unterbringung nach Verbüßung der Straße in der Sicherungsverwahrung hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgehoben. Das Gericht in Stade ging von einer anhaltenden pädophilen Neigung Neys aus. Obwohl er jahrelang kein Kind mehr getötet hatte, konnte ihm der Missbrauch von Kindern nachgewiesen werden. Doch diese Taten waren beim Prozess 2012 verjährt.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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