Oberlandesgericht bestätigt Stader Beschluss: Rigo Gooßen bekommt sein Geld zurück
tk. Stade. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einen Beschluss des Landgerichts Stade bestätigt, dass Rigo Gooßen und weiteren Beschuldigten die von der Staatsanwaltschaft Stade festgesetzten 700.000 Euro eingezogenes Vermögen zurückzugeben sind.
"Den Beschluss des OLG müssen wir akzeptieren", sagt Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade. Rechtsmittel können dagegen nicht eingelegt werden. Aus dieser Niederlage der Staatsanwaltschaft zu schlussfolgern, dass der Prozess platze, sei aber falsch. Denn das OLG habe seine Entscheidung nicht begründet. Es könne zum Beispiel sein, dass die Richter in Celle zu der Überzeugung gelangt seien, dass die Beschuldigten über ausreichend Finanzmittel verfügen, um im Fall einer Verurteilung die Strafe zahlen zu können, mutmaßt Breas.
"Jetzt ist das Landgericht Stade am Zug", sagt der Jurist. Die Anklage wird nicht zurückgezogen,
Hintergrund: Die Ermittlungsbehörde wirft vier Beschuldigten Betrug vor. Ein bei Gooßen angestellter Kicker von D/A hatte ein Haus auf Krautsand gekauft und dem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt. Dieses Grundstück war für das Hotel-Projekt Elbstrand-Ressort unverzichtbar. Unmittelbar nach einer Einigung von Käufer und Mieter vor Gericht hat der Beschuldigte die Immobilie an die Objektentwickler um Gooßen verkauft.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.