"Scheren-Attacke" auf Krankenschwester: Ist der Angeklagte schuldunfähig?
tk. Stade. Ein dramatischer Zwischenfall im Stader Elbe Klinikum findet vor dem Landgericht Stade seine juristische Aufarbeitung: Im März stach ein Mann mit einer Schere auf eine Krankenschwester und sich selbst ein. Die Frau wurde dabei schwer verletzt. Am Freitag hat der Prozess gegen M. (32) wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Stade begonnen.
Das war im März geschehen: Der Angeklagte soll unter Medikamenteneinfluss gestanden haben. Nach WOCHENBLATT-Informationen soll er mehrere Morphium-Tabletten genommen haben. Im Elbe Klinikum schubste er zuerst zwei Schwestern beiseite und zertrümmerte dann ein Fenster. Anschließend flüchtete er. Mitarbeiter und Polizei fanden ihn schließlich noch auf dem Klinikgelände und brachten ihn ins Krankenhaus zurück.
Dass er sich beruhigte hatte, war jedoch eine fatale Fehleinschätzung. Als M. für eine Blutentnahme vorbereitet wurde, griff er zur Schere und stach damit auf die Krankenschwester und sich selbst ein.
Sofort nach der Tat kam M. in die geschlossene Psychiatrie. Ein Gutachten für den Prozess soll davon ausgehen, dass er zum Tatzeitpunkt aus psychiatrischer Sicht schuldunfähig war. Der Gutachter soll anfänglich aber davon ausgangen sein, dass von M. keine weitere Gefahr ausgehen würde. Er kam zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß. Allerdings soll er wieder gewalttätig geworden sein und seinen Vater attackiert haben. Daraufhin wurde der Mann wieder eingeliefert.
Die zentrale Frage der Verhandlung wird die nach der Schuldfähigkeit und der Gefährlichkeit des Mannes sein. Das Prozess läuft unter dem Stichwort Sicherungsverfahren. Das heißt: Wenn die Kammer M. für schuldunfähig aber gefährlich hält, wird sie seine Unterbringung im Maßregelvollzug anordnen. Das heißt: ein Aufenthalt in der Psychiatrie von unbestimmter Dauer.
• Der nächste Verhandlungstag findet am Freitag, 25, Oktober, 9.15 Uhr statt.
Wie das Elbe Klinikum auf die Gewalttat reagiert hat, lesen Sie hier
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