Falsche Fuffziger werden teuer
Schöffengericht Buxtehude: Bewährungsstrafe als Warnschuss

Falschgeld aus dem Darknet kann am Ende sehr teuer werden | Foto: tk
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Zwei falsche Fünfziger können am Ende sehr teuer werden: In diesem Fall musste der Blütenkäufer mit einer Haftstrafe bezahlen. Der Angeklagte H. (26) kassierte vor dem Schöffengericht in Buxtehude fünf Monate Haft, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er hatte in Horneburg zwei Mal mit gefälschten 50-Euro-Scheinen, die er sich im Darknet besorgt hatte, bezahlt - in einem Supermarkt und an einer Tankstelle.

"Das ist der letzte Warnschuss", sagt der Vorsitzende Richter Aping in seiner Urteilsbegründung.
H. lebt mit seiner Frau, zur Tatzeit im Jahr 2020 noch seine Freundin, aktuell in Schleswig-Holstein. Nachdem er seinen Ausbildungsplatz zum Sport- und Fitnesskaufmann verloren hatte, zog er vorübergehend in den Kreis Stade zu seiner Lebensgefährtin. Er schlitterte allmählich in eine tiefe Krise. Kein Geld und psychische Probleme nach Mobbing im Job. So erklärte der Angeklagte den Hintergrund für den Kauf der Blüten. "Das war eine ganz dumme Idee", sagte er. Er bedauere diese Tat zutiefst. Mit dem Prozess wolle er das Ganze endlich abschließen.

Er habe therapeutische Hilfe und sein finanzielles Desaster, rund 30.000 Euro Schulden, ordne er mit einer gerade beantragten Privatinsolvenz. Außerdem habe er wieder einen festen Job.
Sein Geständnis und eine positive Sozialprognose bewahrten H. vor dem Gefängnis. Außerdem war er zum Zeitpunkt des Blütenkaufs ein strafrechtlich unbeschriebenes Blatt - was sich danach geändert hatte. So hatte er unter anderem 2022 eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von zehn Monaten wegen Betrugs und Urkundenfälschung kassiert.

"Wir sehen die Zwangslage, in der Sie sich damals befunden haben", sagte Richter Aping. Aufgrund der beiden Verurteilungen, Falschgeld und Betrug, reiche der kleinste Verstoß aber aus und die Bewährung könne widerrufen werden. "Dann ist Gefängnis unausweichlich. Sie haben es selbst in der Hand."
H. und seine Anwältin akzeptierten das Buxtehuder Urteil noch im Gerichtssaal und werden keine Rechtsmittel einlegen.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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