Seit sechs Monaten U-Haft: Jungem Intensivtäter aus Buxtehude droht lange Haftstrafe
Der 17-Jährige sitzt seit sechs Monaten in U-Haft
tk. Buxtehude. Für einen jungen Intensivtäter (17) aus Buxtehude kommt es jetzt vielleicht knüppelhart: Die Staatsanwaltschaft Stade fordert vor dem Jugendgericht in Buxtehude eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Weil der Angeklagte minderjährig ist, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Jugendliche sitzt seit Januar in Untersuchungshaft. Er hatte bereits eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten bekommen. Während der Bewährungszeit hat er aber weitere Straftaten begangen. Angeklagt ist der 17-Jährige jetzt wegen Raubes, Körperverletzung, Diebstahls in einem besonders schweren Fall, Beleidigung und Bedrohung. Das Maß war voll, als er im Januar einen Jugendlichen in Buxtehude ausgeraubt und verprügelt hatte. Das Gericht widerrief die Bewährung und der junge Mann musste in Untersuchungshaft.
Lars Zimmermann, Verteidiger des Intensivtäters, hatte die U-Haft als "unangemessen" kritisiert. Er plädiert jetzt auf zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil soll in der kommenden Woche fallen.
Der junge Mann sorgt seit Jahren für Unruhe in Buxtehude. Er war mit seinem Bruder zusammen der Kopf der sogenannten "Bollweg-Gang". Bereits vor der Strafmündigkeit mit 14 Jahren hatte der jetzt fast Volljährige eine lange Strafakte. Einmal schon wurde die U-Haft aufgehoben und durch eine enge Betreuung ersetzt. So war der Jugendliche mehr als ein Jahr fernab seines sozialen Umfelds in einer pädagogischen Einrichtung in Rumänien. Nach seiner Rückkehr setzte er seine kriminelle Karriere aber fort. Ein Pädagoge, der mit dem Fall betreut war, sieht in einer längeren Haftstrafe durchaus Vorteile: Dann könnte der junge Mann seinen Schulabschluss nachholen.
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