Landkreis Stade
Strafbefehl für Ex-Landgerichtspräsident Fitting wegen Alkoholfahrt
tk. Stade. Die "Causa Fitting" ist fast abgeschlossen: Der ehemalige Präsident des Landgerichts Stade, Carl-Fritz Fitting, hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom Amtsgericht Stade einen Strafbefehl über 60 Tagessätze kassiert. Er hat sich der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie einer Trunkenheitsfahrt samt unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht. Der Führerschein des Juristen wird für 15 Monate einkassiert. Der Strafbefehl ist laut Stader Amtsgerichts-Sprecherin Nadine Romer-Moje seit Mittwoch rechtskräftig. Damit wurde der juristische Schlussstrich unter eine Alkoholfahrt am 25. Mai gezogen. Zu dem Zeitpunkt war Fitting, jetzt im vorgezogenen Ruhestand, noch Präsident des Landgerichts Stade.
Das sind die Vorwürfe gegen den Juristen: Carl-Fritz Fitting soll am 25. Mai in Stade betrunken eine Frau angefahren haben. Er habe anschließend Splitter seines Autos von der Straße gesammelt und sei dann davongefahren. Die Frau wurde leicht verletzt.
Außerdem soll Fitting bereits im Dezember 2017 mit einer Trunkenheitsfahrt zu einer Tankstelle aufgefallen sein. Allerdings wurde von den Ermittlungsbehörden kein strafrechtlich relevantes Vergehen gesehen, sodass die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft und an den Landkreis Stade als zuständige Behörde für diese Delikte abgegeben wurde.
Für die Ermittlungen in beiden Fällen war die Staatsanwaltschaft Lüneburg zuständig. Sie wurde eingeschaltet, um von vornherein den möglichen Eindruck von Nähe zwischen dem Juristen Fitting und der benachbarten Staatsanwaltschaft in Stade zu verhindern. Den Strafbefehl kann die Sprecherin der Lüneburger Staatsanwaltschaft, Wiebke Bethke, derzeit noch nicht kommentieren. Die Akte mit dem Strafbefehl ist am Donnerstag mit der Post von Stade nach Lüneburg geschickt worden. Erst wenn die in Lüneburg auf dem Tisch liege, könne die Ermittlungsbehörde weitere Auskünfte geben.
Stades Amtsgerichtssprecherin Romer-Moje erklärt, dass bei der Strafzumessung von einer "erheblichen verminderten Schuldfähigkeit" ausgegangen worden sei. Wie das begründet wird, ist - solange die Akte noch auf dem Postweg ist - noch unklar. Vermutlich ist es die Alkoholmenge selbst, die dazu führte. Nach unbestätigten Informationen soll der Blutalkoholwert bei Fitting am Tag des Unfalls bei zwei Promille gelegen haben.
Staatsanwaltschafts-Sprecherin Wiebke Bethke tritt Vorwürfen vehement entgegen, dass in Sachen Fitting etwas unter den Teppich gekehrt werden könnte. "Es wird nicht gemauschelt." Der Fall werde behandelt wie jeder andere auch. Sie würde über einen Strafbefehl gegen "Otto Normalbürger" keine Auskünfte erteilen. Beim Ex-Landgerichtspräsidenten sieht die Staatsanwaltschaft Lüneburg aber ein öffentliches Interesse.
Das WOCHENBLATT hat mit mehreren Justiz-Insidern über den Fall Fitting gesprochen. Es gibt durchaus Juristen, die sagen, dass der Ex-Landgerichtspräsident "glimpflich davon gekommen" sei. Für den Normalbürger hätte es, weil die Trunkenheitsfahrt eine Wiederholungstat gewesen sei, vermutlich eine öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht gegeben.
Wiederum andere drücken gegenüber dem WOCHENBLATT ihre Bestürzung darüber aus, dass die mutmaßlichen Alkoholprobleme des obersten Richters im Landgerichtsbezirk Stade schon längere Zeit bekannt gewesen seien und niemand eingegriffen habe. "Es wurde einfach weggeschaut", sagt ein Jurist. Heute sei Fitting eine "persona non grata" in Justizkreisen geworden. Ein Insider spricht von "menschlichem und sozialem Versagen".
Das niedersächsische Justizministerium hat auf die WOCHENBLATT-Anfrage zum ehemaligen Landgerichtspräsidenten bislang nicht reagiert. Fakt ist, dass Fitting - wie im Januar von ihm selbst beantragt - im vorgezogenen Ruhestand ist. Auf der Homepage des Landgerichts wird er nicht mehr erwähnt. Welche Folgen der Strafbefehl für den Ex-Gerichtschef noch haben könnte, ist unklar. Ob das Land disziplinarrechtliche Konsequenzen in Erwägung zieht, ist derzeit nicht bekannt.
Als vorbestraft gilt der Jurist vermutlich nicht. Erst ab einer Strafe von 90 Tagessätzen gilt jemand als vorbestraft. Gleichwohl werden die 60 Tagessätze im Bundeszentralregister erfasst.
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