Todesschuss auf Räuber (16): Jetzt doch der Prozess
tk. Stade/Sittensen. Nun also doch der Prozess: Der Rentner Ernst B. (80), der im Dezember 2010 einen Einbrecher (16) erschossen hat, muss sich vor Gericht verantworten. Am Mittwoch, 23. April, beginnt die Hauptverhandlung wegen Totschlags vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts in Stade.
Die Tat liegt schon mehr als drei Jahre zurück. Fünf junge Männer hatten den gehbehinderten Rentner in seinem Haus in Sittensen überfallen. Als sie zur Flucht ansetzten, griff der Senior, der Jäger ist, zu einer Waffe und schoss einem der Täter in den Rücken. Der 16-Jährige starb. Seine Komplizen (21 bis 25 Jahre) wurden später vom Landgericht Stade zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Um den Todesschuss entwickelte sich ein mehrjähriges juristisches Tauziehen. Zuerst ging die Staatsanwaltschaft Stade von Notwehr aus und verzichtete auf die Anklageerhebung. Die Familie des Getöteten legte dagegen Widerspruch ein. Die Ermittlungsbehörde erhob schließlich Anklage, doch das Landgericht lehnte die Eröffnung des Verfahrens ab. Die Angehörigen widersprachen erneut und das Oberlandesgericht Celle entschied, dass der Prozess geführt werden muss. Vor Gericht wird es jetzt vor allem um die Frage gehen, ob der Schuss Notwehr war oder nicht.
Das Verbrechen im Jahr 2010 sorgte nicht nur wegen des Todesschusses für bundesweite Schlagzeilen. Tippgeber für den Überfall auf den Senior, der als vermögend gilt, sollen zwei Prostituierte gewesen sein.
• Der Prozess vor dem Landgericht beginnt am Mittwoch, 9.15 Uhr. Neun weitere Verhandlungstage sind derzeit geplant.
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