Prozess vor dem Amtsgericht Buxtehude
Versuchter Missbrauch und Kinderpornos: 1.500 Euro Strafe
tk. Buxtehude. Wenn der Richter eindringlich nachfragt, ob der Angeklagte viel mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, etwa als Jugendtrainer, und die Anklage auf den Besitz von Kinder- und Jugendpornographie lautet, dann sollte der Mann auf der Anklagebank ahnen, dass eine Geldstrafe noch ein relativ milder Schlussstrich unter einem Verfahren ist. In Buxtehude wurde ein 56-Jähriger wegen Besitzes dieser Pornos zu 60 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.
Bei dem Buxtehuder, der ohne Anwalt vor Gericht erschien, waren bei einer Durchsuchung durch die Polizei neun Kinderpornos und 71 Jugendpornos, sowohl Fotos als auch Videos, auf zwei Laptops gefunden. Die seien ihm "so zugeschickt" worden, meinte der Angeklagte M. Er habe sich auf zwei Portalen für Partnersuche angemeldet und habe das Material dadurch bekommen. "Ich dachte, das hätte ich gelöscht", sagte er. Er habe die Bilder gar nicht haben wollen, weil er nicht auf Jüngere stehe.
"Ich dachte, dass ich die
Fotos gelöscht habe"
Was allerdings gegen diese Aussage sprach, war die Tatsache, dass M. nur wenige Wochen zuvor bereits eine Strafe über 1.200 Euro kassiert hatte, weil er einem Jugendlichen (16) 60 Euro für Oralsex geboten habe. Versuchter sexueller Missbrauch war der Vorwurf. Irgendwie ein Missverständnis, so M. Ob er Sex oder einen Partner auf den Portalen gesucht habe, wollte der Richter wissen. "Beides", sagte der Angeklagte - "aber nur mit Männern über 18".
"Suchen Sie sich
bei Problemen Hilfe"
Eine Beratungsstelle oder ähnliches, auch danach hatte der Richter gefragt, habe er nie aufgesucht und das sei auch nicht notwendig, so der Angeklagte. Er wolle schließlich nichts von Jüngeren.
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten und zwei Wochen, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Dass es einen versuchten Missbrauch und den Besitz der Kinder- und Jugendpornos gegeben habe, wertete sie in Summe als strafverschärfend.
Dem folgte Richter Erik Paarmann nicht. Die Zahl der Bilder und Filme sei eher gering - im Vergleich zu anderen Verfahren, die vor dem Gericht stattgefunden haben. "Es bleibt dennoch ein Nachgeschmack", stellte der Richter fest, der M. zu 60 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro, also insgesamt 1.500 Euro, verurteilte. Die erste Geldstrafe geht darin auf.
"Wenn Sie ein Problem haben", so der Richter zum Angeklagten, "dann suchen Sie sich eine Beratung". Was wohl auch bedeutet: Wenn M. wegen dieser Delikte wieder vor Gericht landet, wird es wohl nicht bei einer Geldstrafe bleiben.
KOMMENTAR: Das schreckt nicht ab
Ein Angeklagter, der achselzuckend sagt "die Bilder wollte ich gar nicht, ich dachte, die hätte ich gelöscht" kommt mit einer vergleichsweise geringen Geldstrafe davon. Der Mann war zuvor wegen versuchten sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen verurteilt worden. Macht zusammen 1.500 Euro.
Das ist zuwenig. Das schreckt nicht ab, tut nicht einmal weh.
Auf jedem Kinderpornofoto ist ein missbrauchtes und womöglich irreparabel geschädigtes Kind zu sehen. Unsere Gesetze müssen so sein, dass die Strafe auch diejenigen mit mehr Härte packt, die sich solche Dinge ansehen.
Tom Kreib
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