Autofahrer und Anlieger sind verunsichert
Neue Verkehrssituation in der Harsefelder Marktstraße wirft viele Fragen auf
Ortstermin in der Harsefelder Marktstraße: Polizeihauptkommissar Holger Heins hat sich dort mit Carola Quast verabredet. Die Geschäftsfrau möchte vom Leiter der örtlichen Polizeistation erfahren, welche Verkehrsregeln jetzt in der Straße gelten. Nach der Sanierung der kleinen Shopping-Meile und Einrichtung einer Tempo-30-Zone seien Anlieger und Autofahrer völlig verunsichert, so Quast. Niemand wisse mehr genau, was erlaubt ist und was nicht. Doch auch für die Polizei ist die neue Verkehrssituation nicht eindeutig.
"Selbst im Kollegenkreis gibt es verschiedene Meinungen", erklärt Heins. Es geht um die gleichen Themen, die auch Carola Quast Kopfzerbrechen bereiten: Haben jetzt die Fußgänger mehr Rechte? Schließlich gibt es über weite Strecken keinen Unterschied mehr zwischen Gehweg und Fahrbahn. Und wie sieht es mit der neuen Rechts-vor-Links-Regelung aus? Müssen Autofahrer in der Marktstraße halten, wenn etwa ein Wagen aus der Kirchenstraße oder dem Denkmalsweg kommt?
Fußweg oder Ladezone?
Völlige Konfusion herrscht hinsichtlich der neu angelegten Straßenverengung gegenüber vom Schuhhaus Steffens: In diesem Bereich ragt jetzt ein breiter, frisch gepflasterter Streifen in die Fahrbahn hinein. Einige Autofahrer warten bei Gegenverkehr brav vor dem neuen Engpass, andere rauschen mit flottem Tempo über das Pflaster hinweg - ohne dabei Rücksicht auf Passanten zu nehmen. So mancher Fußgänger wiederum tippt auf einen extrabreiten Bürgersteig. Doch wer hat nun Recht?
Auch so ein Fall, der für den Polizisten alles andere als eindeutig ist. Er verweist auf die Gemeinde: "Die Verwaltung muss schließlich wissen, was sie geplant hat", meint Heins. Doch selbst eine Nachfrage im Harsefelder Rathaus bringt keine Klärung. Für Gemeindedirektor Rainer Schlichtmann ist die Ausbuchtung "eine Maßnahme zur Verkehrsberuhigung". Nur Fußgängern sei die Benutzung erlaubt. An anderer Stelle im Rathaus spricht man hingegen von einer "Ladezone". "Ich werde kein Auto aufschreiben, das dort steht", sagt Knöllchen-Verteiler Ditmar Gerriets.
An den § 1 der Straßenverkehrsordnung halten
"Die Sache wird wohl erst geklärt, wenn jemand zu Schaden kommt und ein Richter entscheiden muss", meint Heins. Doch selbst wer theoretisch im Recht sei, bekomme oft eine Mitschuld zugewiesen, so der Beamte.
An anderen Stellen rund um die Marktstraße ist es laut Heins ähnlich. Etwa beim zentralen Parkplatz bei Rewe: "Wer auf der Mittelstraße fährt, sollte nicht stur auf sein Vorfahrtsrecht pochen", empfiehlt der Polizist. Wenn es kracht, könnte es vor Gericht "fifty-fifty" ausgehen.
Carola Quast resigniert langsam: Die meisten Fragen bleiben offen. Nur weniges ist klar geregelt. Wie etwa die Pflicht für Radfahrer, in der Tempo-30-Zone stets die Fahrbahn zu benutzen.
Doch einen guten Rat möchte der Polizist der Geschäftsfrau am Ende mitgeben: "Halten Sie sich im Zweifelsfalle an den Paragraphen 1 der Straßenverkehrsordnung", sagt Heins. Dieser verlange von allen Verkehrsteilnehmern "ständige Vorsicht" und "gegenseitige Rücksichtnahme". Der Schutzmann appelliert an alle, die in Marktstraße unterwegs sind, besonders gut aufzupassen. "Eine defensive Fahrweise ist immer die beste Vorbeugung gegen Unfälle - nicht nur in Harsefeld", meint Heins.
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