Buxtehude: Eine dramatische Entwicklung
Eltern verzweifelt: Zwölfjähriger Junge darf noch immer nicht zu seiner Familie
ab. Buxtehude. Eine neue gesetzliche Regelung zum Familiennachzug ist am 1. August in Kraft getreten. Liegen humanitäre Gründe vor, beispielsweise die Trennung von Eltern und minderjährigen Kindern, dürfen bis zu 1.000 Menschen pro Monat zu Angehörigen mit subsidiärem Schutz in Deutschland nachkommen. In der Praxis hakt es aber: Wie berichtet, wurde der jetzt zwölfjährige Israfil von seiner Familie auf der Flucht aus Afghanistan nach Deutschland vor zweieinhalb Jahren getrennt. Seitdem versuchen Sara und Ismail Talibi verzweifelt, ihren Sohn nach Deutschland zu holen. Bislang vergebens.
Eine glückliche Wende schien greifbar: Das WOCHENBLATT hatte einen Spendenaufruf gestartet, damit Israfil Talibi vom afghanischen Kundus aus in die pakistanische Hauptstadt Islamabad reisen konnte. Dank der eingegangenen Spenden wurde dort in der Deutschen Botschaft ein DNA-Abgleich gemacht, der bewies, dass Israfil der Sohn von Sara Talibi ist. Ein Bekannter eines Onkels hatte den Zwölfjährigen bei sich aufgenommen und ihn auch in das 800 Kilometer entfernte Islamabad begleitet.
Jetzt die niederschmetternde Nachricht: Der Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren wurde abgelehnt. Begründung: Für den Jungen bestehe in Afghanistan keine unmittelbare Gefahr. Eine Katastrophe für Israfil und seine Familie.
"Wir sind alle am Boden zerstört, mein Sohn in Afghanistan und wir hier in Buxtehude", erzählt Sara Talibi bedrückt. Nachdem die Hoffnung auf ein baldiges Wiedersehen groß war, liegen jetzt die Nerven blank. Dem Jungen, der wieder in den Kundus zurückkehren musste und weiter in der Familie des Bekannten lebt, gehe es nicht gut. Wie sie erfahren habe, sei er krank, esse kaum noch und weine viel, berichtet die Mutter, die sich sehr um den gesundheitlichen Zustand des Sohnes sorgt. Was Sara Talibi außerdem beunruhigt: Der Bekannte habe angekündigt, Israfil maximal noch zwei Monate zu beherbergen. Dann müsse der Junge ausziehen.
Die Situation scheint ausweglos, das Kind so schnell wie möglich wieder mit seinen Eltern in Buxtehude zu vereinen. Gibt es andere Wege?
Das WOCHENBLATT hat beim Niedersächsischen Flüchtlingsrat in Hannover nachgefragt. "Eigentlich liegt bei dem Jungen eine Härtefallregelung vor", sagt Karim Alwasiti, Experte für Familiennachzug. Diese treffe seinen Schätzungen nach allein in Afghanistan auf 60 bis 120 Menschen pro Monat zu. "Es existiert aber kein Rechtsanspruch, sondern es müssen humanitäre und integrative Gründe greifen."
Alwasiti meint, dass das Verfahren selbst in Härtefällen sehr kompliziert sei. Die Bereitschaft es abzukürzen, sei kaum vorhanden. Der Experte befürchtet, dass es sich auch in diesem Fall noch in die Länge ziehen wird. Er empfiehlt, beim Auswärtigen Amt in Berlin um Beschleunigung zu bitten.
Das WOCHENBLATT hat auch in Berlin nachgefragt. Dort hieß es, aus Datenschutzgründen könne man zu diesem Fall keine Auskünfte erteilen.
An alle Spender
Die Kirchengemeinde Borstel, die das Spendenkonto für Israfil verwaltet, hat eine Bitte: Wer seine Adresse nicht auf der Überweisung vermerkt hat, wird gebeten, sie per Mail an KG.Borstel@evlka.de oder telefonisch unter 04162 - 313 nachträglich mitzuteilen. Für alle Spenden unter 50 Euro reicht der Einzahlungsbeleg der Bank als Bescheinigung aus..
Redakteur:Alexandra Bisping |
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