Wenn die Polizei nicht kommt
Buxtehuder Geschäftsfrau bittet vergeblich um Hilfe
Nimmt die Polizei ihre Hilferufe nicht ernst? Diesen Eindruck haben zwei Buxtehuder Mitarbeiterinnen eines Geschäfts an der Bahnhofsstraße. Vier Mal in einem Zeitraum von drei Jahren haben sie die Polizei angerufen, weil sie sich im Geschäft bedroht fühlten, doch kein einziges Mal hätten sie Unterstützung bekommen, so die Frauen.
Heftiger Streit vor dem Laden
"In einem Fall im vergangenen Sommer stritten sich drei erwachsene Männer direkt vor unserem Laden und stießen gegen unsere Schaufensterscheiben", so Hanna M. (Name ist der Redaktion bekannt). "Ich hatte aus Angst schon die Ladentür abgeschlossen und schließlich, als sich die Situation aus meiner Sicht zuspitzte, die Buxtehuder Polizei angerufen." Doch statt die erhoffte Hilfe vorbeizuschicken, habe ihr der Polizist am Telefon geraten, selbst hinauszugehen und die Herren zu bitten, leiser zu sein. "Das hätte ich mich im Leben nicht getraut", so Hanna M.
In einem weiteren Fall habe sie für ihren bereits erwachsenen Sohn um Hilfe gebeten, der damals an der Bahnhofstraße wohnte und so bedroht worden sein soll, dass er sich nicht mehr vor die Tür traute. "Ich bin sogar für ihn einkaufen gegangen", erinnert sich Hanna M. Die einzige Unterstützung von der Polizei soll der Rat gewesen, dass ihr Sohn wegziehen sollte. "Das hat er dann schließlich auch gemacht", so Hanna M.
Zwei weitere Vorfälle haben sich kürzlich ereignet: Ein Mann soll pöbelnd und gegen die Schaufenster schlagend mehrfach die Bahnhofstraße entlang gegangen sein, worauf Hanna B. nach den bisherigen Erfahrungen statt der Buxtehuder Polizeinummer gleich den Notruf 110 gewählt hatte - ebenfalls ohne Erfolg.
Betrunkener im Geschäft
Vor wenigen Tagen schließlich hat ihre Kollegin die Buxtehuder Polizei um Hilfe gerufen, weil dieses Mal ein offensichtlich betrunkener Mann in den Laden gekommen war und nicht nicht mehr gehen wollte. "Ich habe den Mann mit dem Polizisten am Telefon gebeten, das Geschäft zu verlassen", so die Geschäftsfrau. "Der Polizist hat mitgehört, dass sich der Mann weigerte, meinte aber, dieser würde ja nichts Verbotenes tun. Ich solle es weiter versuchen und wenn er gar nicht gehen würde, noch einmal bei der Polizei anrufen." Erst nach 20 Minuten und nachdem sie ihm etwas Geld gegeben hatte, sei der Mann wieder abgezogen. "Ich habe mein Herz bis zu den Ohren schlagen hören", beschreibt die Frau ihre Angst. "Was muss denn passieren, damit die Polizei kommt?"
Das sagt die Polizei
Es sei durchaus richtig, in bedrohlichen Situationen die Polizei zu informieren, sagt Rainer Bohmbach, Pressesprecher der Polizei. Demnach haben die Frauen also alles richtig gemacht. Anders als Hanna M. es wahrgenommen habe, sei die Polizei aber nach den Hilferufen - aufgrund anderer Einsätze mit leichter zeitlicher Verzögerung - in die Bahnhofstraße gekommen und habe die Personen nicht mehr angetroffen. Die Bahnhofstraße sei, auch wenn es sich für die betroffenen Frauen anders anfühlen möge, kein gefährliches Pflaster. "Tatsächlich haben wir nur wenige Anlässe für ein polizeiliches Einschreiten", so Bohmbach. Nur im Eingangsbereich zu Marktkauf - und von diesem Abschnitt der Bahnhofstraße sprechen auch die Geschäftsfrauen - komme es wegen Streitigkeiten unter den Personen, die sich dort versammeln, hin und wieder zu Einsätzen der Polizei.
Im Fall des bedrohten Sohnes von Hanna M. sind die Fakten eindeutig: "Bei sogenannten Antragsdelikten, wie Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung etc. ist ein Strafantrag des Geschädigten/Opfers notwendig, damit eine Strafverfolgung stattfindet", erklärt Rainer Bohmbach. "Die kann nur bei minderjährigen Betroffenen durch die Erziehungsberechtigten ersatzweise erfolgen. Bei Erwachsenen sind diese nur selbst antragsberechtigt."
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