E-Scooter: So macht Öko-Mobilität auch Megaspaß

Das ist noch verboten, macht aber sehr viel Spaß: Mit einem E-Scooter ohne Straßenzulassung durch die Stadt zu flitzen. Das Verkehrsministerium soll aber derzeit an einer Gesetzesänderung arbeiten  Fotos: ab/tk
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Das WOCHENBLATT testet E-Scooter / Der Gesetzgeber muss endlich nachbessern / "Porsche-Feeling" mit gutem Gewissen

tk. Landkreis. Vergessen Sie alles, was Sie bislang über den guten alten Tretroller aus Kindertagen oder seine klappbare Fortentwicklung, das Kickboard, wissen. Das, was WOCHENBLATT-Redakteur Tom Kreib ausprobiert hat, ist der Tretroller 4.0. Nämlich ein E-Scooter, der mit bis zu 25 km/h flott unterwegs ist.

Keine Frage: der Spaßfaktor ist hoch. Doch das Thema E-Scooter hat einen ernsthaften Hintergrund. Die kleinen Flitzer wären eine perfekte Ergänzung zum Nahverkehr. Sie könnten die Städte spürbar vom Autoverkehr entlasten und wären auch ein Baustein für eine umweltverträgliche Mobilität. Leider setzt der Gesetzgeber dem in Deutschland noch sehr enge Grenzen.

Das WOCHENBLATT hat vom Media Markt Buxtehude den E-Sccoter "Kick Scooter TT V2" als Probefahrzeug bekommen. Der Regelpreis liegt bei 299 Euro. Matthias Butgereit, der im Buxtehuder Media Markt als Einkäufer für einige Fachabteilungen verantwortlich ist, ist von den E-Scootern überzeugt: "Die haben Zukunft!"

Der Scooter ist binnen weniger Minuten zusammengebaut. Nach knapp drei Stunden ist der Akku geladen. Die Testfahrt kann beginnen. Überraschung Nummer eins: Selbst in der niedrigsten Tempostufe (bis acht km/h) zieht das Ding kraftvoll los. Der Scooter hat drei Einstellungen: maximal acht, 15 oder 25 km/h. Wer "High-Speed" fährt, ahnt, warum der Hersteller zu Fahrradhelm sowie Knie- und Ellenbogenschützern rät. Das ist  "Porsche-Feeling" auf dem Tretroller. 

Das Fahren erfordert keine große Übung. Wer einigermaßen sein Gleichgewicht halten kann, startet durch. Beim sanften Druck auf den schwarzen Hebel rechts schnurt das Zweirad ab. Die Geschwindkeitsstufen können beim Fahren per Knopfdruck verändert werden.
Beim Test auf einem asphaltierten Wirtschaftsweg kommt schon nach wenigen Metern echter Fahrspaß auf. Allein das Lenken erfordert wegen der kleinen Räder noch ein wenig Übung. Gebremst wird mit dem roten Schalter links oder - ganz so wie früher beim Traditions-Tretroller - mit dem Fuß über die Hinterradbremse.

Mit knapp 25 km/h flitze ich durch den Sommerabend. Schade, dass ich den E-Scooter (noch) nicht in meinen Alltag einbauen kann. Etwa, um sonntags Brötchen zu holen oder die beim Einkaufen vergessene Kleinigkeit zu besorgen. Es gibt (deutlich teurere E-Scooter) die heute schon über eine Straßenzulassung verfügen. Für das Verkehrsministerium sind die meisten E-Scooter und auch Hoverboards "elektrische Fortbewegungsmittel für den Nahbereich" und werden rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft. Folge: Wer damit fährt, braucht einen Pkw-Führerschein, eine Zulassung sowie Versicherung. Weil E-Scooter aber in keine offizielle Fahrzeug-Kategorie fallen, riskiert der Fahrer derzeit eine Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. Das Bundesverkehrsministerium soll nach Angaben von "Spiegel Online" prüfen, ob die Gesetzeslage verändert werden kann. Das ist überfällig, damit der Fahrspaß auf legale Weise möglich wird und das Auto öfter stehen bleiben kann.

Übrigens: Sowohl Familie als auch Kollegen waren von dem Tret-Flitzer begeistert. Wir warten ungeduldig darauf, dass der Gesetzgeber endlich nachvollzieht, was in der Lebenswirklichkeit längst angekommen ist.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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