EDV-Panne stoppt Steuerbescheide
(tk). Wer besonders schnell ist, wird von der Finanzverwaltung bestraft: Einkommenssteuererklärungen, die eine Anlage für Kapitalerträge beinhaltet (in der Steuererklärung die Anlage KAP), werden derzeit von den Finanzämtern nicht bearbeitet. Grund: Es gab eine bundeseinheitliche Gesetzesänderung über Verlustverrechnungen die in der Anlage KAP aufgeführt werden. Die dafür notwendigen Programme in den Finanzämtern funktionieren aber noch nicht. Sebastian Blank. Sprecher der Oberfinanzdirektion Hannover, räumt die Panne ein und sagt: "Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung."
Eine WOCHENBLATT-Leserin ist erbost: Sie hatte beim Finanzamt Stade angerufen und gefragt, warum sie noch immer keinen Steuerbescheid bekommen habe. Sie habe ihre Einkommenssteuererklärung schon Anfang Januar abgegeben. Die Antwort aus dem Amt, ein Computerprogramm laufe noch nicht, mochte die Leserin kaum glauben.
Für Behördensprecher Blank ist die EDV-Panne kein gravierendes Problem. Die Frist der Arbeitgeber für die Abgabe der Lohnsteuerberechnung habe erst im Februar geendet und die Einkommenssteuererklärung müsse sowieso erst bis zum 31. Mai abgegeben werden. "Die ersten Steuerbescheide sollen im Mai rausgehen", so Sebastian Blank. Ob das klappt, hänge von der Komplexität des Einzelfalles ab.
Die Frage, warum es überhaupt zu den Problemen gekommen ist, denn eine Gesetzesänderung fällt schließlich nicht vom Himmel, beantwortet der Sprecher so: "Das sind hochkomplexe Programmierungsvorgänge."
Ob eine solche Begründung dem Steuerbürger hilft, wenn er in gegenüber dem Finanzamt Verzug geraten ist?
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