Ein Betreuer über seine Arbeit: "Die Ängste zu Beginn kann ich gut verstehen"

Betreuer Hans-Joachim Clemens Foto: tk
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Hans-Joachim Clemens ist gerichtlich bestellter Betreuer / "Erstes Ziel ist Hilfe"

tk. Buxtehude. Hans-Joachim Clemens ist gerichtlich bestellter Betreuer. Er kümmert sich auch um den Mann, der jetzt wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen wurde. Clemens wird immer dann aktiv, wenn ein Gericht die Rechte eines Menschen aufgrund von Krankheit, Suchtproblemen oder wegen demenzieller Probleme einschränkt. "Im Kern geht es darum, den Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen", sagt Clemens über seine Arbeit. Hilfe stehe für ihn an erster Stelle. Er sieht sich weniger als Dienstleister, der einen gerichtlich formulierten Auftrag erledigt. "Mein oberstes Ziel ist es in vielen Fällen, dass die Betreuung wieder aufgehoben wird." Das gelte vor allem bei Menschen mit Suchtproblemen oder psychischen Erkankungen.
Clemens muss in Bereiche eindringen, die das Privateste seiner Klienten berühren. "Das ist manchmal schon unangenehm", sagt er. Etwa dann, wenn er in einer fremden Wohnung wichtige Unterlagen suchen muss, weil der Betroffene im Krankenhaus ist. 

Häufig werde er zu Beginn einer Zusammenarbeit nicht mit offenen Armen empfangen. Das ist für den Betreuer kein Problem. "Am Anfang gibt es oft Ängste und Unsicherheiten, die ich sehr gut nachvollziehen kann", sagt er. In  der Regel sei es aber so, dass die Menschen schnell spüren würden, dass seine Arbeit ihnen hilft. So gehört es auch zu Clemens' Aufgaben, Dinge ins Lot zu bringen  - besonders in finanzieller Hinsicht bei Überschuldung. Entschuldung sei eine Aufgabe, um die er sich oft kümmern müsse.

Die Vorwürfe und Vorurteile, dass Betreuer nur ans Geld ihrer Klienten wollen, kennt Hans-Joachim Clemens. "Natürlich gibt es auch solche Fälle, die in den Medien viel Beachtung finden." Er betont aber, dass kein Betreuer ohne Kontrolle arbeitet. "Meine komplette Rechnungslegung wird vom Gericht überprüft." 

Auch wenn ein Mensch unter Betreuung steht, sei das kein Garant dafür, dass alles immer hundertprozentig funktioniere, sagt Clemens. "Letztendlich wäre das auch nicht gut, denn die Betreuten sollen schließlich soweit wie möglich selbstständig handeln können." Dabei könne es schon vorkommen, dass etwas schief gehe. Betreuung bedeute schließlich nicht Überwachung.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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