Erbstücke mit Langzeitwirkung: Vergessene Gewehre sorgten für Ärger
tk. Buxtehude. Können Sie sich daran erinnern, was sie vielleicht vor 30 Jahren einem anderen Menschen zur Aufbewahrung anvertraut haben? Sollte es sich nicht um Trödel, sondern um echte Waffen handeln, wäre es besser, intensiv im Gedächtnis zu kramen. Denn sonst meldet sich der lange Arm des Gesetzes. Und zwar in Form des reformierten Waffenrechts aus dem Jahr 2008.
Der Buxtehuder Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer hat jetzt eine Seniorin vertreten, die in grauer Vorzeit Gewehre geerbt hatte. Ordnungsgemäß hatte sie die Langwaffen eintragen lassen und war damit auch rechtmäßige Eigentümerin. Der Vater der heute über 70-Jährigen hatte die Waffen in Verwahrung genommen. Weil die Seniorin weder Jägerin noch Schützin war, gerieten die Erbstücke in Vergessenheit. Auch nach dem Tod ihres Vaters tauchten die Gewehre bei der Haushaltauflösung nicht mehr auf. Aus den Augen, aus dem Sinn.
Bis jetzt. Denn das Ordnungsamt einer Gemeinde aus dem Landkreis Stade meldete sich bei ihr. Wer als Eigentümer einer Erbwaffe als Jäger oder Schütze kein Bedürfnis geltend machen könne. müsse ein Blockiersystem eingebauen lassen.
Jetzt war guter Rat teuer. Die Gewehre verschwunden, die Verwaltung im Nacken - die Frau suchte Hilfe bei Anwalt Hünnemeyer.
Der nahm sich der Sache an und findet, das Ordnungsamt habe eine gute Lösung mit Augenmaß gefunden: Die Gewehre wurden als vermisst registriert und zur Fahndung ausgeschrieben. Die Frau ist aus dem Schneider.
Wie viele geerbte Waffen irgendwo in Deutschland in Kellern und auf Dachböden dem Vergessen anheim gefallen sind, weiß allerdings niemand. "Das dürften einige sein", schätzt Lorenz Hünnemeyer.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.