Buxtehuder Schuleinzugsbezirke bremsen Wechsel
Freie Wahl der Gymnasien ist nicht möglich
Schuleinzugsbezirke regeln, welche Schule - von der Grundschule bis zum Gymnasium - nach Wohnort oder Straße zu besuchen ist. Das ist keine freundliche Empfehlung, sondern rechtlich bindend. Ausnahmen gibt es nur in Sonderfällen. Für einzelne Betroffene ist das mitunter eine besondere Härte. Aktueller Fall: Ein Schüler möchte in der fünften Klasse aufgrund der Sportförderung zum Gymnasium Süd. Der Jugendliche gehört aber zum Einzugsbereich der Halepaghenschule (HPS). "Uns wurde bereits signalisiert, dass der Wechsel zur Süd nicht klappen wird", sagt sein Vater.
Sven Heineken, Schulleiter des Gymnasium Süd, macht wenig Hoffnung, dass der gewünschte Schulwechsel tatsächlich klappen könnte. Die Entscheidung treffe letztendlich das Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg. Vorher hatten HPS und Süd den konkreten Fall bereits beraten. "Einzugsbereiche sind bindend", sagt Heineken. Er ist seit einem Jahr Schulleiter am Gymnasium Süd. Auch in den Jahren zuvor seien die Wünsche nach einem Wechsel zwischen den Gymnasien meist abgelehnt worden.
Dass seine Schule seit kurzer Zeit "Partnerschule des Leistungssports" ist, ändere daran nichts. Erst ab der neunten Klasse gebe es für Sportler, die zu einem Landeskader gehören, die Möglichkeit, aufgrund ihrer herausragenden sportlichen Leistungen in einem anderen Bezirk beschult zu werden. "Dann liegt ein triftiger Grund vor." Das Landesamt würde den mutmaßlich akzeptieren.
Trostpflaster für den Fünftklässler und seinen Vater: Die sportlichen Zusatzangebote, die zum Profil des Gymnasiums Süd gehören, kann der Junge vor der Schule und nachmittags nutzen. Den Regelunterricht wird er aber in der HPS absolvieren müssen. Die Halepaghenschule verweist an die Stadtverwaltung und an das Landesamt in Lüneburg.
Übrigens: Anderswo gibt es das gymnasiale Wechsel-Problem nicht. Die beiden Buchholzer Gymnasien haben ähnliche Schwerpunkte wie Süd und HPS. Die Schüler bzw. deren Eltern können wählen. Zu einem Ansturm nur auf eine und leeren Klassen in der anderen Schule kommt es dabei nicht.
Fünfzügigkeit der Gymnasien muss garantiert sein
(tk). Die Buxtehuder Stadtverwaltung hat bei einem Schulwechsel-Wunsch mitzureden, weil sie - anders als überall im Landkreis - auch Schulträger für die Gymnasien ist. "Dabei geht es aber nicht um pädagogische Fragen", sagt Claudia Blaß, die die Fachgruppe Schulen und Sport leitet. Im Fokus stehe Organisatorisches: Etwa die Frage, ob die Klassenstärke durch einen Wechsel gesprengt werde. Etwas überspitzt ausgedrückt: Für einen Schüler würde die Stadt nicht eine weitere Klasse eröffnen und unter Umständen bei Raummangel einen Container mieten.
Was im Hintergrund immer eine Rolle spielt: Der Landkreis und die Hansestadt haben aufgrund der Schulträgerschaft durch Buxtehude eine Vereinbarung unterzeichnet. Diese sieht vor, dass bei den beiden Gymnasien eine Fünfzügigkeit garantiert wird. "Das ist wichtig, weil sich der Landkreis an den hohen Millionen-Investitionen in die beiden Gymnasien beteiligt."
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