Buxtehude - Neukloster
Gesundheitsamt: Kind kann Weg zur Vorschule mit ÖPNV allein bewältigen
tk. Neukloster. Max* ist fünf Jahre alt und wohnt im Buxtehuder Ortsteil Neukloster. Weil er in seiner Entwicklung ein wenig verzögert ist, wurde er noch nicht eingeschult, obwohl er im September sechs Jahre alt wird. Max geht zur Vorschule in Buxtehude-Altkloster. Seine Mutter, Alexandra Johns, ist ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass ihr Sohn - wie in diesen Fällen üblich - mit dem Taxi zur Vorschule und zurück nach Hause gefahren wird. Das hat der Landkreis Stade abgelehnt. Nach einer laut der Mutter gut zehnminütigen Begutachtung im Gesundheitsamt Stade, stand für die Behörde fest: Der fünfjährige Max kann täglich allein mit der S-Bahn nach Buxtehude fahren und den einen Kilometer zur Vorschule laufen. "Das kommt für uns nicht in Frage", sagt die Mutter.
Der Landkreis hat ihr seine Entscheidung schriftlich mitgeteilt und bezieht sich dabei aufs Gutachten seines Gesundheitsamtes, dass Max "unter Inanspruchnahme des ÖPNV" die Schule erreichen könne. Sogar die Abfahrtszeit der S3 teilte der Kreis als "Serviceleistung" mit.
Was für den Hinweg gilt, hat für den Rückweg keinen Bestand. Weil der Vorschüler eine Stunde warten müsste, darf er nach Hause mit dem Taxi fahren.
Was für Alexandra Johns das Fass aber sprichwörtlich zum Überlaufen bringt: Drei andere Kinder aus Hedendorf beziehungsweise Neukloster werden mit dem Taxi zur Vorschule nach Altkloster gefahren. "Der Wagen fährt jeden Morgen durch die Straße, an der wir wohnen." Es wäre also weder eine Extratour noch eine einzelne Fahrt notwendig, um das Kind sicher zur Schule zu befördern.
Dass der Landkreis ihren Antrag auf Taxi-Beförderung abgelehnt hat, habe die Eltern überrascht. Ein Schreiben des "Zentrums für Kindesentwicklung" in Hamburg, dort geht der Junge regelmäßig hin, wurde laut seiner Mutter beim Termin im Gesundheitsamt nicht einmal zur Kenntnis genommen. Sie hat nach der Anordnung der S-Bahnfahrt bei den Experten in Hamburg nachgefragt. Die halten es laut Alexandra Johns für ein Unding, das gutachterlich die Reife für den ÖPNV-Tripp attestiert wurde. "Gegen die Entscheidung des Landkreises werden wir Widerspruch einlegen", sagt Alexandra Johns.
Wie ist der Landkreis Stade zu dieser Entscheidung und dem Ergebnis im Gutachten gekommen?, wollte das WOCHENBLATT wissen. Die Mutter hatte die Behörden in einer Mail daher von der Schweigepflicht entbunden. Zu dem konkreten Fall dürfe sich die Kreisverwaltung trotzdem aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern, so Landkreissprecher Christian Schmidt. Der auch keine Antwort darauf geben wollte, warum für die drei anderen Jungen eine Ausnahme gemacht wird. Allerdings werde ein anderer Arzt oder eine andere Ärztin den Jungen noch einmal ergebnisoffen begutachten. Möglich, dass es dann zu einer anderen Einschätzung kommt. Möglich ist aber auch, dass das Gesundheitsamt bei seiner bisherigen Sichtweise bleibt.
Warum kann der Vorschüler nicht einfach in dem Taxi mitfahren, das ohnehin jeden Morgen von Neukloster nach Altkloster fährt?, wollte das WOCHENBLATT außerdem erfahren. Christian Schmidt erklärt, dass der Landkreis aufgrund der einmal erteilten Ablehnung jetzt nicht die Kosten für den Taxi-Transfer übernehmen könne. Das wäre ein Rechtsverstoß. Hinzu käme, dass der Junge - aufgrund des ablehnenden Bescheids - während der Taxitour derzeit nicht versichert sei.
Solange es kein neues Gutachten mit einem anderen Ergebnis gibt, steht Alexandra Johns morgens vor einer logistischen Herausforderung: Um 8 Uhr muss ihr Sohn in der Vorschule in Altkloster sein und ihre jüngere Tochter gleichzeitig im Kindergarten. Das sei nur mit Unterstützung hinzubekommen, sagt die dreifache Mutter, die zu Hause noch ihr jüngstes Kind betreut.
* Name von der Redaktion geändert
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